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Kleinunternehmen: Antrag bei FA / St.Nr / USt / Procedere?

 
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phoebe111
Interessierter


Anmeldungsdatum: 23.09.2004
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 23.09.04, 09:11    Titel: Kleinunternehmen: Antrag bei FA / St.Nr / USt / Procedere? Antworten mit Zitat

Hallo,

ich möchte demnächst nebenberuflich von mir gemalte Bilder verkaufen, ist also, wenn ich das recht sehe, eine "freiberufliche künstler. Tätigkeit", für die ich keinen Gewerbeschein brauche und keine Gewerbesteuer zahlen muss.

Wie ist nun das notwendige Procedere?

- beim Finanzamt anmelden? Wie "nennt" sich das dann, einen "Betrieb" anmelden?
Was muss man da mitbringen, nachweisen o.ä.?

- wie geht es dann weiter?
Ich nehme an, dass ich dann unter die Kleinunternehmerregelung falle, da ich gewiss keinen Umsatz im Jahr über 17.500 Euro machen werde.

- Ist das richtig, dass ich dann keine Umsatzsteuer abführen muss, nicht angeben darf auf meinen Rechnungen?

- Was ist aber z.B. mit Materialeinkauf, den ich tätige, oder z.B. bei Verkäufen über Internetauktionshaus [Name geändert], die Gebühren, die Internetauktionshaus [Name geändert] mir berechnet sind ja immer incl. MwSt. - wie gebe ich dass dann gegenüber dem Finanzamt am Ende des Jahres an - als Beträge mit oder ohne MwSt. (also was ICH bezahlt habe)?

- Wie, in welcher Form und Umfang protokolliere ich unter dem Jahr rechtlich korrekt meine Verkaufsaktivitäten?

- Wenn ich Rechnungen ausstelle, was muss rechtlich zwingend darauf vermerkt sein?
Ich hab irgendwo gelesen, die Steuernummer muss drauf sein.
Aber als Kleinunternehmer, der nach §19 UStG USt.-befreit ist, hab ich doch gar keine Steuernummer?

- Was machte ich am Ende des Jahres: Anlage GSE oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung ... kenne mich da leider überhaupt nicht aus Traurig

- will das Finanzamt zwischenzeitlich unterm Jahr "Bericht erstattet" haben?

- Was ist, wenn ich ein Bild ins Ausland verkaufe, macht das einen Unterschied in irgendeiner (steuerlichen) Hinsicht?

- Online muss ich, wenn ich meiner Informationspflicht korret nachkommen will, eine Steuernummer u.a. mit angeben - stimmt das in meinem Fall, wenn ich USt. befreit bin, oder hat das damit nichts zu tun?
Andererseits hab ich doch keine Steuernummer ... naja, ich hätte höchstens, die, die ich seit vielen Jahren hab, wenn ich eben aus meinem nichtselbstständigen normalen Angestelltenverhältnis meine Einkommensteuererklärung gemacht habe.

- Was ist dann eine Umsatzsteuer-ID? Ist das was anderes als eine Umsatzsteuer-NUMMER?

- Wenn jemand einen guten Literaturtip zu eben diesen Fragen für mich hat (Print oder online), wäre ich dankbar. Habe im Buchhandel schon x Bücher durchforstet, aber entweder sind sie zu wenig detailliert oder zu sehr, so dass ich in dem Fachchinesisch nicht mehr durchblicke.

- Was würde eigentlich pi mal Daumen ein Steuerberater verlangen, wenn ich mit solch Basisfragen zu ihm gehen würde?

Vielen Dank im voraus für eure kompetenten Antworten.
Alexander
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phoebe111
Interessierter


Anmeldungsdatum: 23.09.2004
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 23.09.04, 18:45    Titel: Re: Kleinunternehmen: Antrag bei FA / St.Nr / USt / Procede Antworten mit Zitat

Hallo,

einen Nachtrag hab ich noch bzgl. meiner Nebentätigkeit (eigene Bilder verkaufen):

muss ich Einkommensteuer vorauszahlen?

Wenn ja, gibts da Ausnahmen, denn ich betreibe das nur nebenbei und hab bestimmt nicht immer Lust, jeden Monat zu malen und Gewinn zu machen - eben nur sporadisch.

Weiß sonst wirklich keiner was zu meinem ersten Posting?

Vielen Dank im voraus.
Alex
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Gast






BeitragVerfasst am: 24.09.04, 21:58    Titel: Re: Kleinunternehmen: Antrag bei FA / St.Nr / USt / Procede Antworten mit Zitat

Hallo,
Deine Tätigkeit meldest Du bim Finanzamt dadurch an, inden du dem zuständigen Finanzamt fomlos mitteilst, daß du eine entsprechende Tätigkeit aufgenommen hast.
Das Finanzamt wird dir dann einen Fragebogen zuschicken, in dem verschiedene Angaben zu Dir und zu Deiner Tätigkeit abgefragt werden. Dort mußt Du z.B. Angaben zu Deiner Person, zu den erwarteten Umsätzen und zu Deinen voraussichtlichen Einkünften machen.
In dem Fragebogen wird auch gefragt, ob Du auf die Kleinunternehmerregelung verzichten willst. Wenn Deine Umsätze unter den Grenzen des § 19 UstG liegen und Du nicht auf die Kleinunternehmerregelung verzichtst, wirst Du als Kleinunternehmer behandelt. Wenn Du Kleinunternehmer bist, hast Du natürlich keinen Vorsteuerabzug. Das Finanzamt teilt Dir dann eine Steuernummer mit, die Du auf den Rechnungen angeben kannst. Außerdem setzt das Finanzamt anhand Deiner Angaben in dem Fragebogen ggf. Einkommensteuervorauszahluhngen fest.
Am Jahresende fertigst Du dann für Deine Tätigkeit eine Einnahmen-Überschuß-Rechnung und fügst diese Deiner Einkommensteuererklärung bei.
Gruß Axel
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