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Zu erwartendes Strafmass II

 
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Mikel
Gast





BeitragVerfasst am: 10.12.04, 03:25    Titel: Zu erwartendes Strafmass II Antworten mit Zitat

hallo,

nehmen wir mal an, jemand (erst-wohnsitz in D, temporaerer aufenthalt im EU Ausland, z.B. USA) verkauft waren aus dem EU-Ausland (z.b. ueber's internet) an deutsche kunden. das geld wird ebenfalls auf ein konto im inland ueberwiesen, aber der shopbetreiber zahlt keine Umsatzsteuer in D fuer die verkauften Artikel. sagen wir mal der monatliche gesamtumsatz betraege EUR 1500.

Wie wird dieser Fall Strafrechtlich behandelt? Wird der Fall als normaler Steuerhinterzug behandelt, obwohl ja "nur" Umsatzsteuer hinterzogen wird und der Betreiber sich ausserdem im EU Ausland aufhaelt? Mit welchem Strafmass ist zu rechnen?

gruss
mik
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