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da es kein allgemeines Vertragsrechtsboard gibt, schreib ich es mal hier rein.
Ein Einzelunternehmer möchte eine Software programmieren lassen und wendet sich an einen ihm gekannten Programmierer. Von diesem selbst hat er die Information, er sei 18 Jahre alt. Es kommt wie es kommen muss und es treten Probleme auf. Der Unternehmer möchte nach Nichtleistung vom Werkvertrag zurücktreten und Schadensersatz fordern. Nunmehr sagt der Programmierer: Tut mir ja furchtbar leid, aber der Vertrag zwischen uns war gar nicht rechtsgültig ich bin erst 17.
Was tun sprach Zeus? Kann sich unser Unternehmer auf die Information durch den Beauftragten berufen oder gilt auch hier, dass ohne die Einwilligung der Erziehungsberechtigten der Vertrag nicht rechtsgültig war.
Der Schaden lag darin, dass auf Grund der Tatsache, dass die Software nicht geliefert wurde, nachweislich Gewinnausfälle in Höhe von ca. 1500 EUR entstanden.
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