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Verfasst am: 09.09.06, 23:49 Titel: Wortprotokoll von BV-Sitzungen nach GO NRW möglich?
Guten Abend,
kann mir jemande helfen?
Nach einer Sitzung der Bezirksvertretung einer kreisfreien Gemeinde/Stadt in NRW erhält jedes Mitgliede der Bezirksvertretung ein Sitzungsprotokoll. Dieses soll den Inhalt der Sitzung wiedergeben.
Nun gab es aus gewichtigem Anlaß den Auftritt eines Beigeordneten in der BV-Sitzung und die Beiträge des Beigeordneten sind nach Meinung eines Mitglieds der BV im Protokoll nicht ausreichend wiedergegeben. Nach GO NRW kann das Mitglied der BV beim Bezirksvorsteher seine Korrekturen und Anmerkungen zur Niederschrift zu Protokoll geben - was mich aber interessiert:
Kann eine Mitglied / kann eine Fraktion einer Bezirksvertretung nach der Gemeinde -Ordnung NRW ein Wortprotokoll verlangen???
Falls ja, auf welcher Rechtsgrundlage?
Fall nein: welche Möglichkeiten hat ein BV-Mitglied in einem solchen Fall sonst?
(Es geht hier um im Detail um eine einzige Aussage des Beigeordneten, die sich kurz nach der Sitzung als falsch herausstellte, der aber auf Anregung des Beigeordneten von der BV per Votum gefolgt wurde. Jetzt will sich der Beigeordnete mit Verweis auf das Sitzungsprotokoll - das ausgerechnet seine Aussage nicht wiedergibt - reinwaschen.
Es gibt eine Tonbandaufzeichnung der Sitzung - die Wort-Abschrift wird aber von der Verwaltung abgelehnt.
Kann evtl. das Tonband "konserviert" oder sonst sichergestellt werden???
Falls ich mich mit dem Thread im Forum verlaufen habe bitte ich um Verschiebung. _________________ MfG,
Duisburger
Verfasst am: 19.09.06, 13:54 Titel: Re: Wortprotokoll von BV-Sitzungen nach GO NRW möglich?
Hallo,
Duisburger hat folgendes geschrieben::
Kann eine Mitglied / kann eine Fraktion einer Bezirksvertretung nach der Gemeinde -Ordnung NRW ein Wortprotokoll verlangen???
Die Protollierung der Sitzungen der Bezirksvertretung ist nicht gesondert geregelt. Ich würde daher (gemäß § 36 (5) GemO NRW) auf die Regelungen zur Protokollierung des Rates (§ 52 GemO NRW) zurückgreifen. Hier ist ein Beschlussprotokoll vorgesehen.
Darüberhinausgehende Regelungen können natürlich in Hauptsatzung oder Geschäftsordnung getroffen werden. Ich kenne aber keine Fälle, wo das gemacht worden wäre (weil es eigentlich kein Mensch braucht)
Also: Kein Recht auf ein Wortprotokoll
Hier geht es ja um den Wunsch eines Mitglieds der BV, die (vermeintliche) Falschaussage des Beigeordneten quasi "amtlich" zu dokumentieren.
Was wäre den die (juristische) Wirkung dieser Falschaussage (das politische Interesse ist klar, aber über die Öffentlichkeit der Sitzung ausreichend abgedeckt ("Mündlichkeitsprinzip"))?
Ich vermute, es gibt keine. Und damit auch kein Rechtsinstrument, diesen Nachweis zu erzwingen.
Also: Politische Debatten mit politischen, nicht juristischen Mitteln führen.
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