Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Brauche mal dringend Rat. Der Kfz-Versicherungsvertrag meines Vaters sagt aus, dass kein FAhrer unter 25 Jahre das Auto fahren darf. Allerdings ist es so, dass ich (22 Jahre) das Auto manchmal benötigen würde, um Besorgungen zu machen. Meine Frage, im Falle des Schadenfalles, muss die Versicherung meines Vaters den Schaden übernehmen, wenn ich ausnahmsweise mal gefahren bin? Ich habe mal irgendwas von einem Gerichtsurteil gelesen, dass das Auto dann trotzdem ab und zu verliehen werden darf und im Schadensfall die Kosten seitens der Versicherung übernommen werden müssen?
Natürlich ersetzt die Haftpflichtversicherung auch dann Schäden der Unfallgegner, wenn der 'falsche Fahrer' hinter dem Steuer gesessen hat. Ist schließlich eine Pflichtversicherung und dient vorrangig (!!!) dem Schutz der Verkehrsopfer.
Je nach Tarifbestimmungen der jeweiligen Versicherung wird es dann aber so sein, dass entweder der höhere Versicherungsbeitrag ohne die Ab-25-Einschränkung nach verlangt wird oder gar - auch das gibt's - eine Strafzahlung in Höhe bis zu einer Jahresprämie fällig wird.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.