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Welche unterlagen brauche ich für eine imbiss-übernahme.....

 
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Duplu
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.04.2006
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 14.05.06, 20:12    Titel: Welche unterlagen brauche ich für eine imbiss-übernahme..... Antworten mit Zitat

In Frankfurt am Main ?

Das Ordnungsamt sagt wenn man kein Bier verkauft , bräuchte mann keine Konzession . Mann müsste ja auch , einen kurs der IHK machen wegen der Hygiene im Betrieb . Der kostet 60€ , auf der IHK seite steht mann braucht den Nachweiss für die Konzession . Da ich aber keine Konzession brauche muss ich denn doch nicht mache oder doch ?

Was brauche ich denn nun wirklich ?

im vorraus vielen dank , für eure antworten
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JamreQ
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 238

BeitragVerfasst am: 15.05.06, 12:29    Titel: Antworten mit Zitat

Moment ... hygienemäßig wendest du dich am besten mal an dein zuständiges Ordnungsamt, die können dir sagen, was die Voraussetzungen sind. Nur weil du kein Bier ausschenkst, müssen trotzdem Hygienestandards eingehalten werden.

Alles andere, keine Ahnung Sehr glücklich der nächste bitte
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"Es ist besser, mit drei Sprüngen zum Ziel zu kommen, als sich mit einem das Bein zu brechen." (Malinke, Guinea)
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Ivanhoe190
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 01.01.2005
Beiträge: 354

BeitragVerfasst am: 17.05.06, 13:27    Titel: Antworten mit Zitat

naja, du musst keine konzession haben, wenn du keine alkoholika verkaufst, das ist richtig, aber die hygiene einhalten und sich darüber zuvor zu informieren, ist davon außen vor.

aber wie der vorredner schon sagte, einfach mal nett beim ordnungsamt anfragen. wenns richtung betriebseröffnung geht, dann auch ruhig mal persönlich hingehen, dann haste gleich nen ansprechpartner.
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ThomasS
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.08.2006
Beiträge: 1050

BeitragVerfasst am: 06.09.06, 12:57    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde im Zweifelsfall bei Lebensmittelaufsicht/Gesundheitsamt nachfragen, denn dort werden die Hygienevorschriften im allgemeinen überwacht. Ich weiß nicht, ob das überall so ist, aber hier auf dem "flachen Land" sind die Zuständigkeiten nicht in einer Hand. Gewerberechtlich ist lediglich die Anzeige nach § 14 GewO erforderlich.
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Ivanhoe190
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.01.2005
Beiträge: 354

BeitragVerfasst am: 10.09.06, 21:57    Titel: Antworten mit Zitat

und bevor du einen imbiss übernimmst, gut nachdenken. besser auch dreimal nachdenken, vor allem aber ein gutes startkapital haben. wer ohne ausreichend barmittel, mind. 3 monate pacht und lebenskosten sollte man haben, in so eine sache reingeht, ist zu leichtgläubig. also bloss nicht unter 5.000 € anfangen aus ner notlage heraus. innerhalb des ersten jahres scheitern über 50% der leute, die in der gastronomie anfangen. und immer schln aufpassen, wer vorher drin war, wie das geschäft liegt, ob der laden auch wirklich die pacht wert ist. spreche mit lieferanten, kunden, bewohnern des hauses, evtl. vorpächtern (beim ordnungsamt erfragen, persönliche anwesenheit pflicht!).
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ThomasS
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.08.2006
Beiträge: 1050

BeitragVerfasst am: 11.09.06, 14:43    Titel: Antworten mit Zitat

Die Unterrichtung bei der IHK erfolgt meines Wissens im Zusammenhang mit der "ordentlichen" Betriebsführung. Da werden so rechtliche Dinge wie Hygienevorschriften vermittelt, was bei Beschäftigung von Mitarbeitern zu beachten ist etc. Die Unterrichtungspflicht bzw. der Nachweis der Teilnahme sind meines Wissens unabhängig davon, ob die gaststätte nun genehmigungs- (konzessions-) pflichtig ist oder nicht.

Das würde ich schon im eigenen Interesse mitnehmen, weil man ja nie nachvollziehen kann, was im Betriebsablauf so zu beachten ist, wenn man's nicht weiß. Und Unwissenheit ist am Ende bei Kontrollen die schlechteste aller Ausreden. Diese 60 Euronen sind gut angelegt, würd ich machen.
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