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Verfasst am: 07.09.06, 09:21 Titel: Betreuer wechsel geht nicht voran ...
Hallo
TG hat folgendes geschrieben::
Der Betreute kann jederzeit beim Amtsgericht formlos einen Antrag auf Betreuerwechsel stellen.
Die Betreute ( A ) ( für Gesundheit und Finanzen ) hat diesen Antrag gestellt, es gab eine "Anhörung" vor Ort in der Wohnung von A.
Die Richterin hat A gefrag ob Sie von B ( vom Gericht gestellt, soweit ich weiß ) noch weiter betreut werden möchte ( ich war nicht vor Ort deswegen kenne ich den genauen Wortlaut nicht ) ?
A hat nein gesagt und die Richterin hat Ihr gesagt das Sie diesem Wunsch entsprechen möchte und muß und A hat dann gesagt das Ihre Anwältin Sie betreuen soll, weil es A verwehrt wird von Ihrer Freundinn ( F ) ( über Jahre bekannt ) sich betreuen zu lassen.
Dieses ist nun schon Monate her und es hat sich immer noch nichts getan, laut Anwältin ist die Rechtsflegerin dagegen, das die Anwältin dieses übernimmt da das Honorar zu hoch wäre.
Ich kenne mich mit diesen dingen nicht aus, weiß nur das A möchte das F dieses übernimmt und das es nicht sein kann das irgendwas behauptet wird und das Gericht dieses glaubt.
Es ist doch möglich nur einen bestimmten Betrag im Monat abheben zu lasen um Mißbrauch zu verhindern oder testweise es zu zulassen und quitungen und alles zu kontrollieren, aber einfach lügen zu glauben finde ich auch schon sehr krass.
Wobei A selbst sagt das Ihrer Schwester ( S ) nur um das Geld geht und Sie sie in eine Anstalt einweisen möchte.
Wo war den S als es A sehr schlecht ging, sie in einer sehr verkommenen Wohnung lebte und eine große offene Wunde am Bein hatte ?
Diese Wunde wurde über Wochen in absprache mit unserem Hausarzt mit Spezialflastern von uns versorgt, diese Wunde ist verheilt und der Arzt selbst sagt wenn dieses nicht behandelt worden wäre, wäre Sie in der nächsten Zeit wahrscheinlich an einer Blutvergiftung gestorben.
Da war niemand da, nun wo es ihr besser geht, kommt Sie und versucht sie einzuweisen , um irgendwie an das Geld zu kommen, das sagt selbst a von S.
B darf die Wohnung nicht betreten A schmeißt B laut schreien immer sofort raus.
F will ihre Freundin ( A ) weiterhin unterstützen auch wenn Sie alle Kosten, bis auf den Pflegedienst selbst trägt.
A hat nicht mal ein Taschengeld !
Sogar die Miete für beide Wohnungen ( alte ist zwischenzeitlich gekündigt ) hat F getragen, dieses wurde Ihr mitlerweile erstattet.
A ist strikt dagegen mit B zusammen zu arbeiten, da Sie sagt es wäre dann wie ein Einverständnis und das will sie nicht geben.
F kümmert sich um den ganzen Tagesablauf, einkaufen, kochen reinigen der Wohnung und verbringt täglich Stunden mit A, Sie reden über gott und die Welt und A fühlt sich sehr wohl, 3 mal kommt ein Pflegedienst es ist für alles gesorgt.
S streut das Gerüchte es würde F nur um das Geld gehen, obwohl wenn dem so wäre in der Zeit wo es die Möglichkeit gab über Monate Geld abzuheben die dieses auch hätte tun können, das was abgehoben wurde ist auch alles quittiert worden.
Ich weiß nicht warum es einfach so möglich ist jemanden schlecht zu machen und das es dann vor Gericht einfach so geglaubt wird.
Wieso kann A nicht das bekommen was Sie möchte endlich ruhe und das F sie betreut, es muß doch möglich sein die Finanziellen dinge so zu regeln das da keine Chance des Mißbrauchs ist, oder test / Stichprobenweise alle Ausgaben zu kontrollieren werden ?
Kann man einfach so lügen streuen ohne beweise jemand schlecht machen, der sich nie etwas zu schulden kommen lassen hat und das Gericht glaubt das und verwehrt der Dame Ihren Wunsch ?
Wie soll sich A nun verhalten, damit entweder Ihre Anwältin oder S sie betreut ?
Es macht Ihr seelisch sehr zu schaffen und Sie möchte endlich ruhe haben.
danke
Nachtrag :
Vormundschaftsrichter hat folgendes geschrieben::
Falls Sie auch keine Begutachtung wollen, reichen Sie doch einfach ein kurzes Attest Ihres Hausarztes ein, dass Sie geistig auf der Höhe sind.
Ach ja, am Rande: Es gibt keine Entmündigung mehr!
Die Begutachtung hat das 1 mal in einer Gaststätte stattgefunden an dem Tag war A stark alkolisiert ( trinkt nun 1 - 2 Bier am Tag ), 2 Begutachtung vom gleichen Gutachter gleiches Ergebnis.
Kann da der Hauartzt noch was machen oder ein anderer Gutachter zu rate gezogen werden ?
Zitat:
§ 1897Abs. 4 BGB:
(4) Schlägt der Volljährige eine Person vor, die zum Betreuer bestellt werden kann, so ist diesem Vorschlag zu entsprechen, wenn es dem Wohl des Volljährigen nicht zuwiderläuft.
Wer und wie wird das entschieden, auf hören sagen oder mit beweisen ?
Es reicht also wenn jemand lügen verbreitet um so weiter hin zu versuchen in zusammen arbeit mit B diese Person einzuweisen ( dieses hat B in meinem beisein mehrmals gesagt und mir versucht zu erklären das wäre das beste für A ) dieses sehe ich anders A hat alles was es möchte und braucht und fühlt sich wohl und ist sehr intelligent, es wird viel unterhalten und gelacht und ( ich würde doch merken wenn einer "bala bala" ist ) und gehört meiner Meinung nicht eingewiesen !
Wie kann F sich gegen diese unhaltslosen Lügen/ Behauptungen Verleumdungen wehren ?
Muß Sie vor Gericht anfragen warum Sie abgelehnt wird und muß das Gericht dann auch erklären wer und was behauptet wird und dann diese Perosn verklagen ? Dieses muß doch dann auch bewiesen werden und kann doch nicht einfach nur so geglaubt werden, wo bleibt der Schutz für F vor sowas ?
Ist es so wenn man sich nicht wehrt wird schon was dran sein ?
Wenn F aufgiebt ( mürbe gemacht ) wird A wahrscheinlich eingewiesen und S kommt an das Geld ran.
Ich hoffe Ihnen kann jemand helfen -
ich habe nur die Hälfte verstanden und weiß nun gar nicht mehr ob ich F oder S oder B oder A oder FSB sympatisch finden soll.
Ich hoffe Ihnen kann jemand helfen -
ich habe nur die Hälfte verstanden und weiß nun gar nicht mehr ob ich F oder S oder B oder A oder FSB sympatisch finden soll.
A = gut u sehr sympatisch und lustig
F = gut sehr sympatisch ( meine Mama, da darf ich ja nix anderes sagen , sonst bekomm ich mein Schnitzel nie wieder wenn ich zu besuch bin )
S = nicht gut ( jedenfalls nicht für die belange und Wünsche von der Betreuten ) kenne ich nur von hören sagen
B = nicht gut ( jedenfalls nicht für die belange und Wünsche von der Betreuten ) total unsympatisch
Ist es so unverständlich ?
Ich dachte es wäre hier so erwünscht, das man nicht immer Schwester etc. schreibt, hat das zur Unverständnis geführt oder mein eventuel durcheinader geschreibe ?
Ist oft so wenn ich etwas in rage bin das ich dann drauf los schreibe und es für Außenstehende unverständlich wird.
Es ist auch nicht so einfach einen Fall zu schildern, was ist wichtig und was nicht.
Falls ich etwas erklären soll, bitte nur um kurze Nachfrage.
Das wichtigste ist, wie kommt die Dame zu dem von der Richterin zugesagten Betreuer Wechsel, weil es Sie wirklich sehr beschäftigt und belastet.
Alles andere ist nicht so wichtig, diente nur zu meinem Verständnis warum einfach etwas behauptet werden und so die Wunsch Person ohne das die sich je was zu schulde kommen zu lassen und es wirklich nur gut meint einfach irgendwie ausgegrenzt wird.
Es würde mich einfach interessieren, ob es so rechtens ist auf Lügen jemand auszugrenzen und in wie weit das " Gericht " Auskunft geben muß warum jemand abgelehnt wird, wer lügen streut und wie sich Leute verhalten würden die sich im Recht auskennen wenn denen so was passieren würde.
Es ist nicht schön zu wissen das sowas ( es gehe nur ums Geld ) gestreut wird und ist doch eine Verleumdung, und wenn da nix unternommen wird ( was ? und wie soll man rausfinden wer es gesagt hat und wie soll man sich wehren ohne dieses zu wissen ) dann kann es ja heißen " aha kein Einspruch, dann ist da schon was dran " ?
Meiner Mutter macht es sehr zu schaffen !
Hoffe nicht noch mehr durcheinander fabriziert zu haben ....
solche Anfragen können einen ja wild machen. Was soll der ganze Schmus wer mit wem kann und wer nicht ? Interessiert niermanden, Himmel Arm und Zwirn.
Betreute B will den bisherigen Betreuer loswerden, das Amtsgericht wurde eingeschaltet, Gutachten erstellt, die Rechtspflegerin will nicht. So weit richtig ?
Nun wollen Sie nicht. Auch richtig ? Dann nehmen Sie sich einen Anwalt, der wird schon die richtigen Auskünfte geben.
solche Anfragen können einen ja wild machen. Was soll der ganze Schmus wer mit wem kann und wer nicht ? Interessiert niermanden, Himmel Arm und Zwirn.
Betreute B will den bisherigen Betreuer loswerden, das Amtsgericht wurde eingeschaltet, Gutachten erstellt, die Rechtspflegerin will nicht. So weit richtig ?
Nun wollen Sie nicht. Auch richtig ? Dann nehmen Sie sich einen Anwalt, der wird schon die richtigen Auskünfte geben.
Gruß
Andreas
Wer lesen kann ist im Vorteil !
Quatsch schreiben aber haupsache einen smiley setzen !
Das diese ganze Sache nicht lustig ist haben Sie wohl nicht kapiert und einen Anwalt nehmen ist ja ein super Tip.
Jeder der hier fragen stellt kann sich einen Anwalt nehmen, sollte man auch besser machen wenn alle so dumme Beiträge posten sollten wie Sie !
Ich werde mir nicht die Mühe machen es Ihnen nochmal zu erklären, am besten Sie gehen wo anders spielen. Hier ist ernste Hilfe erbeten und wenn was nicht verstanden wurde habe ich gesagt stehe ich gerne für fragen zur verfügung.
Das was Sie als " schmus " bezeichnen war eine kurze unwichtige Erklärung auf ...
Lichtaus hat folgendes geschrieben::
Ich hoffe Ihnen kann jemand helfen -
ich habe nur die Hälfte verstanden und weiß nun gar nicht mehr ob ich F oder S oder B oder A oder FSB sympatisch finden soll.
.
Es wäre sachlich und nett wenn einfach geholfen wird ohne dumme komentare.
Ich sagte ich kenne mich mit dem rechtlichen dingen nicht aus und wollte nur mal hören wie es " Fachleute " ohne vorbehakt sehen.
Es kann doch nicht Monate dauern wenn Die Betreuerin abgelehnt wurde und nun es bei der Rechtsflegerin hängt ?
Diese ganze "scheiße" geht mir echt auf die nerven will nur meiner Mutter und der Dame helfen und nun noch dumm angemacht zu werden.
so ist es richtig. Auf diese Art schafft man sich Freunde und bestimmt werden viele Leute gerne antworten. Weiter so !
Gruss
Andres
Wie wär es mit etwas selbskritik ?
Kennen Sie sowas ?
Glaube kaum !
Wo ist den mein fehler gewesen ?
Mich an die richtlinien zu halten und dann würde es etwas zu unübersichtlich, sorry für das, aber ich habe mich bemüht.
Komisch das der 1 Poster nett sagen konnte er ist etwas verwirrt, dann habe ich nett auf die frage geantwortet und dann Boom, ohne nachfrage alles niedermachen tolle Leistung !
Hilfe = 0 aber dicke Töne spucken LooL echt danke das hat mir sehr geholfen.
Es wäre mir sehr lieb wenn Sie sich bitte aus meinem Posting halten, da ich Ihre hilfe nicht brauch und nicht möchte !!!
Alle die mir helfen möchten, bitte ich meinen" Ausfall " zu entschuldigen, aber blöde anmachen lassen muß ich mich nicht und ich sehe keine fehler in meinem Topic !
Höchstens durcheinander dieses habe ich erklärt und bin gerne bereit auf anfragen zu erklären, sorry für etwas böse worte, aber sowas regt mich auf und ist nicht korrekt.
Verfasst am: 19.09.06, 22:55 Titel: Re: Betreuer wechsel geht nicht voran ...
Hallo,
§ 1897 Abs.4 BGB(Bürgerliches Gesetzbuch)
Abs.4 = sinngemäß: Betreute kann Betreuer wählen, wenn er ihr nicht schadet.
Das Amtsgericht muß also in die Wahl der Betreuten einwilligen, wenn der gewählte Betreuer der Betreuten nicht schadet. Bei Ablehnung des Betreuers muß das Amtsgericht das begründen. (Rat: anrufen bei Rechtspflegerin u. den Fall schildern, mit Angabe von Aktenzeichen. ) Da kann man ruhig des öfteren anrufen. Nicht abwimmeln lassen! (sachlich ,aber bestimmt sein Anliegen vortragen)
Viel Erfolg! MfG elle
Verfasst am: 20.09.06, 07:19 Titel: Re: Betreuer wechsel geht nicht voran ...
elle hat folgendes geschrieben::
Hallo,
§ 1897 Abs.4 BGB(Bürgerliches Gesetzbuch)
Abs.4 = sinngemäß: Betreute kann Betreuer wählen, wenn er ihr nicht schadet.
Das Amtsgericht muß also in die Wahl der Betreuten einwilligen, wenn der gewählte Betreuer der Betreuten nicht schadet. Bei Ablehnung des Betreuers muß das Amtsgericht das begründen. (Rat: anrufen bei Rechtspflegerin u. den Fall schildern, mit Angabe von Aktenzeichen. ) Da kann man ruhig des öfteren anrufen. Nicht abwimmeln lassen! (sachlich ,aber bestimmt sein Anliegen vortragen)
Viel Erfolg! MfG elle
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Lassen Sie sich durch das Bewertungssystem nicht irritieren. Wegen diese Beitrags mit Hinweis auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts wurde ich von einem Nutzer, der vorgibt Vormundschaftsrichter zu sein, mit dem Begründung abgewertet , dass der Beitrag nicht nützlich/wertvoll sei. Hier wird das Bewertungssystem mißbraucht.
Zuletzt bearbeitet von Heinz.B am 17.10.06, 20:54, insgesamt 1-mal bearbeitet
Danke, für die Mühe sich durch mein anscheinend schwer zu verstehenden " Fall " zu wühlen.
Aber soweit ich es weiß hängt es doch an der Rechtspflegerin warum es nicht weitergeht.
Das Honorar der Anwältin soll zu hoch sein und deswegen hat die Rechtspflegerin das irgendwie gestoppt.
Wenn ich da anruf ist Sie mir doch bestimmt keine Auskunft schuldig, da ich doch nur der Sohn von Ihrer Freundinn bin, oder ?
Wenn ich dich richtig verstanden habe, soll ich Sie frage warum die Betreute meine Mutter nicht als Betreute ansetzten darf ?
In wie weit müssen Sie den klare Auskunft geben ?
Die werden sagen, die Dame hat etwas Geld und um Sie zu schützen ( da Ihre Schwester wohl rumhetzt ) können Sie das nicht machen, also auf Lügen hören und nicht sehen das wenn es gewohl gewesen wäre Monate lang Geld abgehoben hätte werden können.
Vielen dank für die sehr informative und nette Auskunft !
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