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Verfasst am: 12.09.06, 11:54 Titel: Übergabe von Unfallmerkblättern; Vertragsrecht
Sehr geehrte Damen und Herren,
gemäß ADR hat der Absender dem Beförderer die "Schriftlichen Weisungen" bzw. "Unfallmerkblätter" spätestens bei Erteilung des Beförderungsauftrages zu übergeben.
Meine Frage lautet, ob es vertragsrechtlich möglich den Beförderer zu verpflichten diese mitzuführen. Vielen Dank für die Antworten.
Verfasst am: 12.09.06, 12:47 Titel: Re: Übergabe von Unfallmerkblättern; Vertragsrecht
Kay2 hat folgendes geschrieben::
Sehr geehrte Damen und Herren,
gemäß ADR hat der Absender dem Beförderer die "Schriftlichen Weisungen" bzw. "Unfallmerkblätter" spätestens bei Erteilung des Beförderungsauftrages zu übergeben.
Meine Frage lautet, ob es vertragsrechtlich möglich den Beförderer zu verpflichten diese mitzuführen. Vielen Dank für die Antworten.
Gruss
Kay
Ist meiner Meinung nach im Transport und Speditionsrecht besser aufgehoben, aber naja...
Das ADR ist wie schon richtig von dir genannt so zu übergeben und das ist meines sogar eine gesetzliche Vorschrift.
Der Beförderer sollte dies im eigenen Interesse tunlichst einhalten...
Man könnte statt Ihn dazu zu verpflichten, auch einfach versuchen seine eigene Haftung für Versäumnisse dieser Art auszuschließen, so dass dieser dann selbst das Interesse hat sich daran zu halten... _________________ Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!
"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein
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