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boston0555
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.03.2006
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 12.09.06, 19:14    Titel: Blackliste Antworten mit Zitat

Ich bin vor kanpp 4 Monaten wegen ilegalen Aufenthalt in Thailand abgeschoben worden.
Grund dafür war, dass ein Haftbefehl bei der deutschen Botschaft in Bangkok vorlag.
Bei der Abholung des Reisepasses meines Sohnes beider Botschaft musste ich mich im Januar. d. J. ausweisen als Vater und man nahm mir somit den Reisepass ab.
Ende Mai suchte mich die Immigation in meinem Haus in Thailand auf und schob mich ab in Abschiebehaft nach Bangkok, natürlich auf Hinweis der deutchen Botschaft.
Ich zahlte für den illegalen Aufenthalt 100 Euro vor einem Gericht in Thailand, musste aber ausreisen in Richtung Deutschland wo ich 3 Monate in U-Haft abgesessen habe wegen einer anderen Sache..
Seit dem 30.8. 2006 bin ich frei und habe lediglich aus AUflage den Wohnortswechsel
bei Gericht zu melden.
Ich warte nun das ich meinen Reisepass von den deutschen Behörden zurück bekomme, der mir damals in Bangkok abgenommen wurde.
Mit meiner Freundin habe ich heute in Thailand gesprochen, man sagte Ihr bei der Immigration das ich dort in Thailand noch auf der Blackliste stehe.
Ich solle hier zur thailändischen Botchaft gehen sobald ich meine Reisepass zurückbekommen habe und mit dem dem rechtskräftigen Urteil.
Wie kann ich die Sache beschleunigen und worauf sollte ich besonders achten wenn ich wieder in Richtung Thailand fliege.
Wo stehe ich auf der sicheren Seite
Wo erhalte ich genaue AUskunft das ich clean bin für Thailand.
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jurico
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6123
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 12.09.06, 19:44    Titel: Antworten mit Zitat

jaeckel hat folgendes geschrieben::
Erwarten Sie keine individuelle konkrete kostenlose Rechtsberatung in unseren Foren, die verboten ist. Bitte fomulieren Sie Ihre Frage als Frage von allgemeinem Interesse bzw. als allgemeines Problem um. Das macht wenig Mühe und dann dürfen wir die Problematik hier diskutieren. Verwenden Sie also nicht ich, mein Anwalt, mein Chef usw. bei der Schilderung des Problems.
Nicht so:
Zitat:
Mein Anwalt hat...mein Gegner hat...was soll ich tun?

sondern so:
Zitat:
Ein Fall A gegen B stellt sich allgemein so dar...was könnte A tun...gibt es relevante Entscheidungen oder Leitsätze zum Sachverhalt?

Bevor Sie Ihren Beitrag schreiben, lesen Sie bitte den geamten recht.de Knigge!

Vielen Dank, Ihr www.recht.de -Team!
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boston0555
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.03.2006
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 12.09.06, 20:53    Titel: Antworten mit Zitat

Danke, für die Mitteilung dieses war eine Unwissenehit meiner Person
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