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Person A bezieht Krankentagegeld von einer privaten Krankenvollversicherung.
Die Notwendigkeit und Rechtsmäßigkeit des Bezuges wird regelmäßig von einem Gutachter (analog MDK bei gesetzlichen Kassen) überprüft.
Person A war auch schon mehrmals bei dem Gutachter, der die AU immer bestätigte.
Nun hat sich Person A den letzten Termin falsch im Terminkalender eingetragen, nähmlich einen Tag zu spät.
A will sich um eine Transportgelegenheit für den vermeintlichen morgigen Termin kümmern und stellt fest, daß der Termin an diesem Tag morgens gewesen wäre.
Sofort informiert er den Gutachter und die Krankenversicherung, der zuständige Sachbearbeiter ist aber nicht mehr da.
Am nächsten morgen erreicht er den Sachbearbeiter, dieser meint, der Sachverhalt sei kein ausreichender Grund, um der Untersuchung fernzubleiben und die Versicherung wäre von der Leistung befreit.
Er biete mir jedoch einen neuen Termin an, von dessen Ergebnis die weiteren Zahlungen abhängen würden.
Was heist das jetzt für Person A im Klartext?
An sich hängen ja die weiteren Zahlungen immer von dem Ergebnis des Gutachtens ab.
Könnte den die PKV aufgrund eines versäumten Termines Person A einen Strick daraus drehen? Schließlich kann ein Fehler ja bei jedem Menschen mal vorkommen, besonders da bei der Krankheit auch nachweislich Konzentration und Denkvermögen eingeschränkt sein kann, von irgendwelchen psychischen Folgen einer langen chronischen Krankheit ganz zu schweigen...
Er biete mir jedoch einen neuen Termin an, von dessen Ergebnis die weiteren Zahlungen abhängen würden.
das bedeutet, dass Sie eine weitere Chance bekommen und diesen Termin auch wahrnehmen sollten. Sicher kann sich jeder einmal irren (im Termin, im Ort, im Gutachter usw.....) - deshalb stoppt die Versicherungsgesellschaft ja auch nicht sofort die Zahlung sondern hat einen weiteren Termin anberaumt. _________________ MfG,
Duisburger
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