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Grundsicherung oder krumme Wege

 
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Georg
Gast





BeitragVerfasst am: 25.09.04, 06:20    Titel: Grundsicherung oder krumme Wege Antworten mit Zitat

Hallo,

meine Bekannte bezieht wegen ihrer Krankheit eine
Erwerbsunfähigkeitsrente. Sie bezieht außerdem ein Pflegegeld Stufe II
von der Pflegekasse und ein Pflegegeld im Rahmen der Besitzstandswahrung
Art. 51 Pflegeversicherungsgesetz. Letzteres ist ein Pflegegeld, daß vom
Sozialamt schon bezahlt wurde bevor das Pflegeversicherungsgesetz in
Kraft getreten ist.

Zu diesem Pflegegeld habe ich einmal gelesen, "daß Bezieher des
damaliegen Pflegegeldes nach dem Bundessozialhilfegesetz erhielten
damals 1031 DM monatlich Wer in Pflegestufe I 400DM und II 800DM
eingestuft wurde, bekam die Differenzbeträge im Rahmen der
Besitzstandsregelung weiterhin vom Sozialhilfeträger erstattet" .

Nun bekam meine Bekannte wahrscheinlich im Rahmen von Hartz IV die
Formulare für einen arbeitslosen Sozialhilfeempfänger zugestellt. Sie
legte Einspruch ein, weil sie ja bereits Rentnerin ist und keine
Sozialhilfe bezieht und auch nicht beantragt hat.

Als Antwort bekam sie nun, daß sie nun für das Grundsicherungsgesetz den
Antrag ausfüllen soll, sich praktisch offenbaren soll, obwohl sie weder
eine Sozialhilfe beantragt hat, noch bekommt. Da müßte ihr doch eine Unterlage zugestellt werden, in der steht, warum, weswegen und nach welchem Recht etc. Sie hat aber nur ein Karte erhalten, auf der ein Vorstellungstermin steht. Durch das Telefon hat sie dann erfahren, daß sie den Antrag ausfüllen müsse mit allen Angaben, bis wie viel Bargeld sie im Geldbeutel hat. Ich denke einmal das dies in dieser Form nicht zulässeig ist.

Nicht zueltzt wurde ein solcher Antrag bereits von der BfA zugestellt und festgestellt, daß sie nicht darunter fällt.t

Wir vermuten, daß hier etwas getürkt werden soll, um sie von ihrem
Pflegegeldausgleich wegzubringen.

Wer kann hierzu etwas näheres sagen.

Für eine Auskunft bedanken wir uns im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Georg
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