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Verfasst am: 16.09.06, 15:18 Titel: Fahrrad nach Transport beschaedigt
Hallo Leute,
habe Fahrrad (Wert ca. 1000 Euro) mit Hermes-Versand von HH nach München verschickt, bei der Ankunft in München ist der Bremshebel kaputt gewesen, Schaden 285 Euro. Habe Kostenvoranschlag an Hermes geschickt und um Regulierung des Schadens gebeten. Die haben geantwortet, dass sie den Schaden regulieren wuerden, wenn ich ihnen die Rechnung ueber die Reparatur sowie die Originalrechnung fuer das Fahrrad schicken wuerde. Ich meine aber, dass der Kostenvoranschlag bindend ist und dass Hermes keinen Anspruch hat auf die Reparaturrechnung, geschweige denn auf die Kaufrechnung. Ausserdem hatten sie mir bei unserem ersten Briefwechsel nichts davon gesagt, dass ich ihnen die Kaufrechnung schicken sollte, nur wenn der Reparaturpreis den Neupreis uebersteigt.
Kann mir da jemand sagen, wie die Rechtslage ist? Und macht es Sinn, bei solchen Beträgen einen Anwalt einzuschalten und das Geld evtl. einzuklagen? (Habe keine Rechtsschutzversicherung)
Die wollen feststellen wir alt das Rad ist, denn durch einen neuen Hebel haben Sie ja einen Vorteil der herausgerechnet wird.
Klaus _________________ Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
Das mag sein, aber in deren Schreiben steht explizit, dass ich die Kaufrechnung nur schicken soll, wenn "die Kosten den Zeitwert des Gepaeckstuecks uebersteigen", was hier ja wohl definitiv nicht der Fall ist. Ausserdem habe ich denen das Alter des Rades mitgeteilt, und diese Mitteilung ist vom Fachhandel abgestempelt und unterschrieben.
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