Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Gewährleistungspflicht
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Gewährleistungspflicht

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Arzt-, Zahnarzt- und Medizinrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Chris1301
Gast





BeitragVerfasst am: 09.12.04, 22:44    Titel: Gewährleistungspflicht Antworten mit Zitat

EinGold- Inlay wurde beim Patienten gelegt. Während der Vorbereitung stellte der Zahnarzt fest, dass das Inlay doch nicht so großflächig angelegt werden sollte wie geplant, da sonst zu viel gute Zahnsubstanz weggenommen wird. Es sollte dann eine vorhandene Amalganfüllung nachher noch aufgebohrt und mit Kunststoff gefüllt werden. Die Inlaybehandlung wurde komplett und erfolgreich abgeschlossen. Danach (!!!) wurde beim Patienten die Füllung am gleichen Zahn aufgebohrt und mit Kunststoff gefüllt. Seitdem Wurzelentzündung. Zahnarzt wollte Patient sofort das neues Inlay aufbohren und Wurzelbehandlung durchführen. Patient weigert sich und besteht auf einstweilige Behandlung mit Antibiotikum. Hilft nicht. Wie steht der Zahnarzt in diesem Fall in der Gewährleistungspflicht. Muß der Patient das Gold-Inlay, dass, wenn es wieder aufgebohrt wird ziemlich nutzlos und kostspielig ist, in voller Höhe bezahlen?? Gibt es hier irgendwelche Regelungen oder Gesetze?
Nach oben
zach
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 10.12.2004
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 10.12.04, 22:14    Titel: Antworten mit Zitat

Da könnte die 2-jährige Gewährleistungspflicht des § 136b SGB V weiterhelfen, der im Prinzip dasRecht auf kostenfreie Wiederholung gibt. Evtl. läßt sich auch an einen Behandlerwechsel und Schadensersatz denken. Eine zweite Meinung zu kennen dürfte jedenfalls hilfreich sein.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Arzt-, Zahnarzt- und Medizinrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.