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Hat zwar Arbeit ... aber !!!!

 
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Gerry3107
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.03.2005
Beiträge: 71

BeitragVerfasst am: 19.09.06, 00:29    Titel: Hat zwar Arbeit ... aber !!!! Antworten mit Zitat

Hallo an Alle,

weiß nicht so recht,ob ich hier richtig bin mit meiner Frage,wenn nicht sorry,erhoffe mir aber vielleicht trotzdem eine Antwort !
Also Folgendes, eine Bekannte von mir hat einen Job im laufenden 3 Schichtsystem,Ihr Gehalt liegt monatlich bei 1200 €,sie ist alleinerziehend mit einem Kind im Alter von drei Jahren und hat außer dem staatlichen Kindergeld in Höhe von 154 € kein weiteres Einkommen,Vermögen oder Wohneigentum ist auch nicht vorhanden.Nach der Trennung von ihren Lebensgefährten,suchte sie sich eine Wohnung und bezog eine 2 Raumwohnung mit 67 m², die Warmmiete liegt bei 550 €, Energiekosten monatlich 50 €,Kitakosten 50 €,weitere Fixkosten von ca. 300 € monatlich also alles in allem 950 €.
Unterhalt für das Kind wird vom Vater nicht gezahlt,Unterhaltsvorschuß wird nicht bezogen,auch kein Wohngeld oder Kindergeldzuschlag.
Kann es nun sein,das sie in irgendeiner Art noch Beihilfen vom Staat bekommt,sprich erweitertes ALG II ( wenn es sich so nennt ),kann sie überhaupt einen Antrag stellen mit Aussicht auf Erfolg ?
Für Antworten wäre ich allen sehr dankbar !
Achso vielleicht noch zur Ergänzung,sie wohnt in Berlin und muß jetzt ab nächsten Monat noch 3 Monatskaltmieten in Höhe von je 450 € bei Ihren Vermieter hinterlegen,gibt es für die Kaution,soetwas wie eine Beihilfe ?
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Rembrandt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 19.09.06, 03:11    Titel: Antworten mit Zitat

Für die Kaution kann die ARGE ein Darlehen geben.

ALG II kann durchaus gezahlt werden. Wenn der Bedarf höher ist als die Einnahmen, wird die Differenz (ergänzende Hilfe) an den Bedürftigen ausgezahlt.

Allerdings wird die ARGE den Unterhaltsvorschuss beantragen, dann könnten die Grenzen wieder überschritten sein.
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Anneliese_M
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.09.2006
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 19.09.06, 11:21    Titel: Antworten mit Zitat

Rembrandt hat folgendes geschrieben::


Allerdings wird die ARGE den Unterhaltsvorschuss beantragen, dann könnten die Grenzen wieder überschritten sein.



Wobei das dann ja egal wäre, sie bekäme dann zwar kein ALG II aber dafür Unterhaltsvorschuss. Geld ist Geld. Winken
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wildmom77
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.02.2006
Beiträge: 705

BeitragVerfasst am: 19.09.06, 11:40    Titel: Antworten mit Zitat

Rembrandt hat folgendes geschrieben::
Für die Kaution kann die ARGE ein Darlehen geben.

ALG II kann durchaus gezahlt werden. Wenn der Bedarf höher ist als die Einnahmen, wird die Differenz (ergänzende Hilfe) an den Bedürftigen ausgezahlt.

Allerdings wird die ARGE den Unterhaltsvorschuss beantragen, dann könnten die Grenzen wieder überschritten sein.



Die ARGE beantragt UVG,das ist mir ja ganz neu!!
Die Mutter muss UVG beim zuständigen JA beantragen
_________________
Wer anderen eine Bartwurst brät, hat ein Bratwurstbratgerät!
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yamato
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.05.2006
Beiträge: 2207
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 19.09.06, 12:13    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, nur wenn sie den Antrag nicht stellt, dann wird ihn die Arge stellen

§ 5 Abs. 3 SGB II Geschockt

Ist schließlich eine vorrangige Leistung und es stellt sich die Frage warum diese bisher nicht beantragt wurde ?!
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Maus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.11.2004
Beiträge: 2357

BeitragVerfasst am: 19.09.06, 22:33    Titel: Antworten mit Zitat

wildmom77 hat folgendes geschrieben::
Die ARGE beantragt UVG,das ist mir ja ganz neu!!

Was nicht weiter verwundert, Rembrandt spricht von Unterhaltsvorschuss, Sie hingegen vom Unterhaltsvorschussgesetz... UVG.

Das beantragt die ARGE nun wirklich nicht, da können Sie ganz beruhigt sein. Mit den Augen rollen Und eine Mutter übrigens auch nicht.

Vielleicht mal hier lesen, was ein Gesetz ist und wie es entsteht? Geschockt
_________________
LG Maus

Streite nie mit einem Idioten, er zieht dich auf sein Niveau und schlägt dich dann mit seiner Erfahrung.
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Dr. Meod
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 108

BeitragVerfasst am: 22.09.06, 17:06    Titel: Antworten mit Zitat

Zumindest geht der Unterhaltsanspruch auf die Arge über wenn sie Leistungen gewährt (§ 33 SGB II).


Maus hat folgendes geschrieben::

... Das beantragt die ARGE nun wirklich nicht, da können Sie ganz beruhigt sein. Mit den Augen rollen Und eine Mutter übrigens auch nicht.


Warum beantragt das eine Mutter nicht? Verlegen

GM
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