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hallo erstmal,
ich hatte bis vor kurzem einen 2. wohnsitz in berlin und eine aufenthaltsbewilligung.
ich war 1 jahr in berlin...in diesem jahr habe ich 2 handyverträge abgeschlossen. natürlich braucht man als ausländer einen wohnsitz in deutschland um einen handyvertrag zumachen.
naja, ich bin jetzt wieder in der schweiz, mein wohnsitz ist abgemeldet und ich habe immernoch die 2 handyverträge die ich in der schweiz nicht brauchen kann.
da ich keinen wohnsitz mehr in deutschland habe, ist der vertrag ungültig, weil ohne wohnsitz gibts ja auch keine verträge. ist das richtig?
kann ich die 2 verträge kündigen???
Witzige Idee. Die Verträge laufen weiter, jedoch werden dei Firmen es schwer haben das Geld einzutreiben solange Sie in der Schweiz sind. Wenn nun die Schweiz in die EU eintritt wird es wieder einfacher. Auch könnte die Firma die Forderung an ein schweizer Inkasso abtreten und sehr wohl vollstrecken..
Ich würde den Vetrag wenigstens kündigen
Klaus _________________ Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
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