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Verfasst am: 17.09.06, 08:18 Titel: Erhöhung Beitrag wegen Rückstufung der km-Klasse in KFZ-Vers
Hallo,
2 fiktive Fälle aus der KFZ-Haftpflichtversicherung:
1.) Versicherungsnehmer kauft sich, nachdem das vorherige Auto zu alt geworden ist, ein neues gebrauchtes Auto (Diesel-PKW).
Das Auto wird auf den VN zugelassen.
Als jährliche Fahrleistung gibt er 15.000 km an, wobei dieser aber tatsächlich rund 40.000 km (nach rund 8 Monaten) zurücklegt.
Im darauffolgenden Jahr bekommt er nach 6 Monaten (also Mitte des Jahres) einen Brief mit der Bitte um Mitteilung des aktuellen km-Standes.
Der Anlaß des Schreibens der Versicherung ist ohne Anlass, d.h. es gab keinen Schaden etc.
Frage:
Das vergangene Jahr ist vorbei . Für das vergangene Jahr dürfte der Versicherungsnehmer nicht mehr km-beitragsmäßig hochgestuft werden ? Oder doch ???
2.) Wie 1.), jedoch hat der VN nach rund 6 Monaten mittlerweile wieder rund 25.000 km in diesem Jahr gefahren.
Wird der VN für dieses laufende Jahr km-beitragsmäßig hochgestuft werden ?
Oder zählt für eine Hochstufung immer das vorangegangene Jahr ?
Da diese Regelungen von Versicherer zu Versicherer auf Grund der Vertragsfreiheit unterschiedlich sind wird eine korrekte Antwort nur aus Ihren Versicherungsbedingungen hervor gehen. _________________ MfG,
Duisburger
...weil er dann deutlich mehr beitrag zahlen müßte
es steht in den bedingungen irgendwo sinngemäß, daß der vn verpflichtet ist, änderungen der tarifmerkmale mitzuteilen. tut er dies nicht, kann ne "vertragsstrafe" folgen, das können z.b. zwei volle jahresbeiträge sein.... _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
...weil er dann deutlich mehr beitrag zahlen müßte
es steht in den bedingungen irgendwo sinngemäß, daß der vn verpflichtet ist, änderungen der tarifmerkmale mitzuteilen. tut er dies nicht, kann ne "vertragsstrafe" folgen, das können z.b. zwei volle jahresbeiträge sein....
Genau so ist es!
Es erfolgt aber keine SF-Stufung, sondern der Beitrag wird mit einem anderen Tarifierungsmerkmal berechnet - ggf. auch rückwirkend.
Daß ein Versicherungsnehmer bei Antragsaufnahme eine niedrigere Jahres-Kilometerleistung angibt, kommt erfahrungsgemäß öfter vor. Wenn der km-Stand überprüft wird, muß der VN mit Nachzahlungen rechnen. Also warum nicht gleich eine annähernd richtige Km-Leistung angeben? ... Oder diese nachmelden, wenn sie unerwarteterweise höher wird als geschätzt?
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