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Einkommen während ALG II-Bezug als Vermögen tarnen?

 
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Björn78
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Anmeldungsdatum: 13.09.2006
Beiträge: 111
Wohnort: Senftenberg

BeitragVerfasst am: 13.09.06, 02:07    Titel: Einkommen während ALG II-Bezug als Vermögen tarnen? Antworten mit Zitat

Hallo, mal eine Frage zum Thema "Geldsegen" während ALG II-Bezug:

Wenn ich als ALG II-Bezieher plötzlich eine große Summe Geld erhalte, würde man mir diese ja als Einkommen anrechnen, als einmaliges in diesem Fall. Kann man diese Anrechnung dadurch umgehen, dass man sich rechtzeitig als Leistungsbezieher bei der ARGE abmeldet, das Geld kassiert und danach gleich wieder neu (zurück) anmeldet?

In diesem Fall würde dieser Geldzufluss ja eigentlich, da vor (erneuter) Antragstellung, als bestehendes Vermögen gewertet werden müssen, dessen Freigrenzen nur eine Rolle spielen würden. Oder ist dieser Fall irgendwie bedacht worden? Denkbar wäre z.B., dass Geldvermögen nur vor dem ERST-Antrag als bestehendes Vermögen, zwischen "Unterbrechung" und Neuantrag jedoch als Einkommen zählt. Ist dem so?

Oder ist es aus staatlicher Sicht hinzunehmen, dass auf diese Art die Vermögensfreigrenzen (hinterher) noch legal ausgefüllt werden können? Im Ernstfall bräuchte die "Abmeldung" ja nur einen Tag, den des Geldeinganges, bestehen, gefolgt von sofortiger Neu-Beantragung. Irgendwie kommt es mir komisch vor, wenn das funktionieren könnte. Der Staat achtet doch immer auf seine Ausgaben...

Weiß jemand Bescheid?
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xsirodx
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Anmeldungsdatum: 23.06.2006
Beiträge: 448
Wohnort: 41363 Jüchen

BeitragVerfasst am: 20.09.06, 15:46    Titel: Antworten mit Zitat

Na, dann leg das große Geld gewinnbringend an, und lass die Allgemeinheit für
Deinen Lebensunterhalt aufkommen.
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Björn78
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2006
Beiträge: 111
Wohnort: Senftenberg

BeitragVerfasst am: 20.09.06, 16:52    Titel: Antworten mit Zitat

Amen, Herr Fliege. Deine Antwort ist wirklich äußerst hilfreich. Die "Ich"-Form in meinem Beitrag sollte nur dem besseren Verständnis meines Beispiels dienen, damit die Frage nicht zu abstrakt und damit zu unverständlich wird. Das ist dann wohl schiefgegangen.
Ich stelle die Frage nicht, um für mich einen Weg zur Bereicherung zu finden. Mich interessiert dieses Problem rein theorethisch, da es ja nach den Regeln des ALG II -Erstantrages so läuft. Mich würde dieses Ergebnis aber irgendwie verwundern, sodass ich hoffte, jemand kann mir erklären, wie die ARGE in dieser Situation auf Geldeingang reagiert. Das ist alles.
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white-angel
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.11.2005
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 22.09.06, 12:31    Titel: Antworten mit Zitat

soweit ich weis, wird nur einmal bei beantragung von ALG II die Konten und Sparbücher etc. überprüft (bei mir zumindest)

Bei kurz zeitiger unterbrechung und neu beantragung wird alles wieder von neuem überprüft.

ich war jetzt zwar nur ein halbes jahr ALG II gemeldet und hatte danach einen Job für 7 Wochen und musste mich danach wieder anmelden und es wurde wieder alles gepüft.

ALG II beziehe ich nur als aufstockung, weil ALG I nicht ausreicht.

Hoffe es hilft wenigstens ein bischen weiter Verlegen
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Björn78
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2006
Beiträge: 111
Wohnort: Senftenberg

BeitragVerfasst am: 23.09.06, 09:18    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, zumindest weiß ich jetzt, dass auch bei kurzer Unterbrechung alles nochmal geprüft wird. Das Geld, was du in der Zeit verdient hast (was davon noch übrig war), wurde dann als bestehendes "Vermögen" angesehen? Wurde Dir, von dem, was noch übrig war, etwas angerechnet?
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Gerd aus Berlin
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 10.01.2005
Beiträge: 3021
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 23.09.06, 23:19    Titel: Antworten mit Zitat

Der Fall von einmaligen Einnahmen wurde durchaus mitbedacht, auch bei vorübergehendem Nichtbedarf an ALG II.

Aufschlussreich sind hier die (wenn auch nicht überall maßgeblichen) Hinweise der BA zu den §§ 11 und 37 SGB II:
http://www.my-sozialberatung.de/files/HW%2011%202006-08-01.pdf
http://www.my-sozialberatung.de/files/HW%2037%202006-08-01.pdf

Denen zu Folge ist man nach einem Erstantrag auf ALG II "Mitglied im Club", auch wenn man zwischendurch keine Hilfebedürftigkeit mehr hat.

Einmalige Einkommen werden dennoch auf eine Weile ausgespalten. So dass eben Künstler nicht mehr - wie früher bei der AlHi - heute sagen können, sie benötigen keine AlHi mehr, morgen 3.000,- Honorar einstreichen und übermorgen wieder AlHi.

Dies hat sich geändert. Die 3.000,- gelten jetzt eher mehr als sechs Monate als bedarfsdeckend. Probiere es mal aus.

Gruß aus Berlin, Gerd
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