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Frisör und der Totengräber? Diskriminierung?
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kuaja
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Anmeldungsdatum: 29.05.2005
Beiträge: 1606

BeitragVerfasst am: 25.09.06, 10:49    Titel: Frisör und der Totengräber? Diskriminierung? Antworten mit Zitat

Nach § 18 des Bestattungsgesetzes darf u.a. jemand u.a. nicht auch als Frisör arbeiten, wenn er als Totengräber arbeitet / eingesetzt wird.

Wie kommt das?
Ist das keine Diskriminierung?

Irgendeiner muss ja die Leichen verscharren, und wenn jemand nebenbei als Frisör arbeiten möchte, macht er sich einer Ordnungswidrigkeit strafbar.

Erklärt mir einer das bitte mal, wieso das so ist.
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Du kommst eigentlich mit jedem zurecht, auch wenn manche Situationen mitunter schwierig sind, weil deine Mitschüler dich sehr mögen und dich mit ihrer Zuneigung gar nicht in Ruhe lassen können.
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Old Piper
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2538

BeitragVerfasst am: 25.09.06, 10:59    Titel: Antworten mit Zitat

Ist ja spannend! Dass er nebenher nicht als Arzt arbeiten dürfte, könnte ich ja noch einsehen (--> Interessenskonflikt, er könnte die ärztliche Nebenbeschäftigung als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für seine Hauptbeschäftigung nutzen Winken ), aber warum soll er keine Haare schneiden?
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MfG
Old Piper
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Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 25.09.06, 11:28    Titel: Antworten mit Zitat

Old Piper hat folgendes geschrieben::
aber warum soll er keine Haare schneiden?


Naja, erst schneidet er dem Toten die Haare, um ihn aufzuhübschen, und dann nimmt er Kamm und Schere und geht in seinen Friseursalon....
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Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
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Ronny1958
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 25.09.06, 11:32    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Wer beruflich die Reinigung, Ankleidung und Einsargung von Leichen vornimmt (Leichenbesorger) oder die Tätigkeit eines Totengräbers ausübt, darf nicht in einem Beruf des Gesundheitswesens oder im Nahrungsmittel-, Genussmittel-, Gaststätten- oder Friseurgewerbe tätig sein oder beschäftigt werden.


Ich denke mal das hat wohl was mit der Gesundheitsfürsorge zu tun und der sprichwörtlichen Zittrigkeit der Friseure , die dem Vernehmen nach, wohl früher öfter mal daneben geschnitten haben. Damit eben keine weiteren gesundheitlichen Gefahren durch Leichengift etc.für die Geschnittenen eintraten, wurde wohl diese Vorschrift mal erlassen.
Oder man wollte verhindern, dass Rohstoffe für Perücken.... dann hätte das Berufsverbot aber für Perückenmacher gelten müssen.

Zur Frage Diskriminierung:

Im wortwörtlichen Sinne schon, weil sie den Friseur vom Beruf des Totengräbers diskriminiert (=ausschließt).

Zur Zulässigkeit:

gerechtfertigter Ausschluß um eine Gesundheitsgefährdung auszuschließen Winken

Diskriminierung ist so ein schönes Totschlagargument , gelle ?

Grüße
Ronny Winken
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Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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kuaja
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Anmeldungsdatum: 29.05.2005
Beiträge: 1606

BeitragVerfasst am: 25.09.06, 11:39    Titel: Antworten mit Zitat

ein Totengräber schneidet die Haare von Leichen?
Totengräber gräbt doch, wie der Name sagt, nur die Gräber?
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kuaja
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Anmeldungsdatum: 29.05.2005
Beiträge: 1606

BeitragVerfasst am: 25.09.06, 11:48    Titel: Antworten mit Zitat

Ronny1958 hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Wer beruflich die Reinigung, Ankleidung und Einsargung von Leichen vornimmt (Leichenbesorger) oder die Tätigkeit eines Totengräbers ausübt, darf nicht in einem Beruf des Gesundheitswesens oder im Nahrungsmittel-, Genussmittel-, Gaststätten- oder Friseurgewerbe tätig sein oder beschäftigt werden.


Ich denke mal das hat wohl was mit der Gesundheitsfürsorge zu tun und der sprichwörtlichen Zittrigkeit der Friseure , die dem Vernehmen nach, wohl früher öfter mal daneben geschnitten haben. Damit eben keine weiteren gesundheitlichen Gefahren durch Leichengift etc.für die Geschnittenen eintraten, wurde wohl diese Vorschrift mal erlassen.
Oder man wollte verhindern, dass Rohstoffe für Perücken.... dann hätte das Berufsverbot aber für Perückenmacher gelten müssen.

Zur Frage Diskriminierung:

Im wortwörtlichen Sinne schon, weil sie den Friseur vom Beruf des Totengräbers diskriminiert (=ausschließt).

Zur Zulässigkeit:

gerechtfertigter Ausschluß um eine Gesundheitsgefährdung auszuschließen Winken

Diskriminierung ist so ein schönes Totschlagargument , gelle ?

Grüße
Ronny Winken


Die Tätigkeit einer Hure (edit: und/ioder Domina), ist ja nicht mehr sittenwidrig, dürfte er nachgehen, aber Frisör?
Die Tätigkeit eines Babysitters dürfte er nachgehen, aber Frisör?

Unmöglich. Wieder ein Punkt auf meiner Liste, die ich in wenigen Jahren als ohne Gegenstimmen und vom Volk direkt gewählter Bundeskanzler abarbeiten muss. Cool Winken

Ergänzung:
Leichengift? Wie soll Leichengift auf eine Schere kommen, wenn man mit einer Schaufel gräbt?!
Oder wird einem Totengräber Leichengift nachgesagt, da er mit denen zu tun hat?

Ein Pathologe (oder waren es die Gerichtsmediziner, die die Leichen aufschneiden ?[verwechsel ich ab und zu Winken]) der nur mit Leichen zu tun hat, usw. darf im Gegensatz zu einem Totengräber, der nur für die Leichen gräbt, nebenbei -theoretisch!- als Frisör arbeiten?

Wenn der Beruf des Gerichtsmediziners zum Beruf des Gesundheitsweses zählt, gelten die Zeilen als nicht geschrieben Winken
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Ronny1958
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 25.09.06, 11:59    Titel: Antworten mit Zitat

sorry war doppelt
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Zuletzt bearbeitet von Ronny1958 am 25.09.06, 12:02, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Ronny1958
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 25.09.06, 12:01    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn man den Totengräber nur auf seine (wörtlich ausgelegte) Buddelei reduzieren will, mag das zutreffen, aber...

Das Berufsbild ist denn doch ein anderes geworden Winken

Zitat:
Wieder ein Punkt auf meiner Liste, die ich in wenigen Jahren als ohne Gegenstimmen und vom Volk direkt gewählter Bundeskanzler abarbeiten muss.


Zu spät *ätsch*

*größenwahnmodusan*

Er (kuaja) kann bei Uns (WirRonnyvonGottesGnaden)allenfalls noch den Posten des Reichskanzlers bekleiden, allerdings ohne Entgelt, dafür freier Kost und Logis, dafür geruhen Wir gnädigst, Ihm zu gestatten, dieses Vorhaben der Gesetzgebung zu überdenken Lachen

*größenwahnmodusaus*

Grüße
Ronny Winken
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kuaja
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Anmeldungsdatum: 29.05.2005
Beiträge: 1606

BeitragVerfasst am: 25.09.06, 12:06    Titel: Antworten mit Zitat

das checke ich nachher ab, was ein Totengräber konkret macht.
Wikipedia gibt ja dazu keine Informationen, und auf der Schnelle finde ich per google auch nichts.
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Ronny1958
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 25.09.06, 12:26    Titel: Antworten mit Zitat

Machdat, hab leider keinen Kommentar zum BestG gefunden, wird auch kaum was auf dem Markt sein Winken
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kuaja
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Anmeldungsdatum: 29.05.2005
Beiträge: 1606

BeitragVerfasst am: 25.09.06, 20:35    Titel: Antworten mit Zitat

mache ich morgen/übermorgen.
heute viel erledigt habe.
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 26.09.06, 07:58    Titel: Antworten mit Zitat

Ronny1958 hat folgendes geschrieben::
Machdat, hab leider keinen Kommentar zum BestG gefunden, wird auch kaum was auf dem Markt sein Winken


Es gibt mehrere kommentare zu den jeweiligen Bestattungsgesetzen (siehe hier unter Literatur: http://de.wikipedia.org/wiki/Bestattungsgesetz ). Allerdings wohl nicht zu dem Bestattungsgesetz R-P mit dem § 18. Ob es den so auch in anderen (kommentierten) Gesetzen gibt, habe ich nicht nachgeprüft.
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Cephalotus
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Anmeldungsdatum: 28.08.2006
Beiträge: 393

BeitragVerfasst am: 26.09.06, 10:52    Titel: Antworten mit Zitat

Vielleicht stammt die Bestimmung ja noch "aus der guten alten Zeit", als der Friseur zugleich der Bader war und Patienten behandelte. Dann wäre es die gleiche Geschichte wie beim Arzt, der "mit sich selbst Hand in Hand arbeiten" könnte... Winken

Viele Grüße,

Cephalotus
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Cuiusvis hominis est errare, nullius nisi insipientis in errore perseverare.
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Old Piper
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2538

BeitragVerfasst am: 26.09.06, 12:35    Titel: Antworten mit Zitat

Nicht umsonst soll ja - unbestätigten Gerüchten zufolge - die Bestatterinnung ihr Erntedankfest regelmäßig in den Räumen der Ärztekammern begehen...
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Old Piper
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kuaja
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Anmeldungsdatum: 29.05.2005
Beiträge: 1606

BeitragVerfasst am: 26.09.06, 16:06    Titel: Antworten mit Zitat

hmm.
Das Arbeitsamt, nein, die Arbeitsagentur hat mir noch nicht mitgeteilt, was genau ein Totengräber macht. Geschockt
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