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ich hoffe mir kann zu folgendem Fall jemand eine Hilfe geben bzw. die Rechte aufzeigen.
Es wurde von den Personen A,B,C,D ein PCT Patent weltweit angemeldet. Als Erfinder stehen alle 4 Personen im Patent.
Des weiteren wurde von den 4 Gesellschaftern eine Einzelfirma zu gleichen Anteilen gegründet, mit dem Zweck das patentierte Produkt zu vermarkten. Diese Gesellschaft wurde auf ein bestimmte Zeit gegründet, und sollte dann in eine GmbH umgewandelt werden.
Nach Ablauf dieser Zeit gründeten, B,C,D eine GmbH ohne A, mit der Begründung A hätte die Zeit nicht um das Produkt zu vermarkten. A hatte allerdings bis dato an jeden Verhandlungen mit Grosskunden teigenommen bzw. erfolgreich geführt.
Nun vermarkten B,C,D das Produkt ohne A. Das Patent ist noch nicht eingetragen, die anmeldung war ca. vor einem Jahr, des weiteren wurde vor kurzem der Schutz weltweit beantragt. Hier sei zu erwähnen, dass A bis dato knapp 2/3 der kosten allleine bezahlt hat, da BCD kein Geld hatten.
Das einzige was A bekommen solle wäre ein Lizenzgebühr, die bei ca. 9% nach eintragung und 6 % im aktuellen Stand betragen solle. ( Natürlich werden die 9 % durch alle Patentinhaber geteilt, so dass für A etwa 2,25 % vom Umsatz verbleiben )
Dieser Lizenzvertrag ist bis dato noch nicht unterzeichnet. Meine Frage ist nun, ob A auch anspruch auf GmbH - Anteile hat ?
Das Patent an sich müsste doch eigentlich schon ein Gesellschaftsvertrag sein oder ?
Was passiert wenn B,C,D Ihre Firma verkaufen, und es ist bis dato noch kein Lizenzvertrag gibt ?
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