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wechsel von der RS zur HS wegen eines Ausbildungsplatzes

 
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Susanne11
Gast





BeitragVerfasst am: 08.12.04, 18:43    Titel: wechsel von der RS zur HS wegen eines Ausbildungsplatzes Antworten mit Zitat

Ist es rechtens wenn die Klassenlererin und die Direktorin weigern eine Schülerin die die Realschule 9. Klasse besucht und auf die Hauptschule wechseln möchte um Ihren qualifizierten Hauptschulabschluß zu machen nur weil Sie einen 2,5 er Durchschnitt hat?
Wichtig: sie hat für August 2005 einen zugesagten Ausbildungsplatz!!!!!!!!!!

Danke für Eure *** Hilfe ***

Susanne
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Gastxy
Gast





BeitragVerfasst am: 08.12.04, 18:58    Titel: Antworten mit Zitat

Bitte nochmal verständlich formulieren.
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Susanne11
Gast





BeitragVerfasst am: 08.12.04, 19:12    Titel: Re: wechsel von der RS zur HS wegen eines Ausbildungsplatzes Antworten mit Zitat

[

Kann es rechtens sein das die Klassenleiterin und die Direktorin eine Schülerin nicht von der Realschulklasse zur Haupschulklasse wechseln lassen wollen, weil Ihr Notendurchschnitt zu gut ist, obwohl Sie für nächstes Jahr einen zugesicherten Ausbildungsplatz hat.!!!!

Vielen Dank für Ihre Hilfe

Susanne
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Alba
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 1057

BeitragVerfasst am: 08.12.04, 19:22    Titel: Antworten mit Zitat

Gleich vorweg - ich habe keine Ahnung - aber bis die Experten online gehen: evtl. das Bundesland angeben, das könnte gegebenenfalls einen Unterschied machen, da Schulrecht Landesrechts ist.
_________________
Obiger Text reflektiert meine spontane Meinung. Ich übernehme hierfür keine Haftung. Sie entspricht nicht dem Sorgfaltsmaßstab einer kunstgerechten juristischen Beratung.
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Snowflake
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 04.10.2004
Beiträge: 840
Wohnort: Frankfurt a.M.

BeitragVerfasst am: 08.12.04, 19:32    Titel: Antworten mit Zitat

Gibt´s den Quali noch in anderen Bundeländern als Bayern ?

Also grundsätzlich würde ich meinen, das kann so nicht rechtens sein, denn während die Schule nach "oben" hin natürlich gewisse Richtlinien zu beachten hat, wenn ein Schüler wechseln will, hat das Lehrpersonal ja keinerlei Mitbestimmungsrecht an der Schulform, die ein Schüler wählt.

Sie könnten dich ja auch nicht zwingen, die Realschule zu besuchen, wenn du in der Hauptschule begonnen hättest und einen 1 er Durchschnitt hättest.

Das ist eine Entscheidung, die der Schüler (ggf. zusammen mit den Erziehungsberechtigten) zu fällen hat und nicht die Schule.


Um da genauere Sache zu aus dem Netz ziehen zu können, müsste man aber wirklich
a) das Bundesland
b) die Schulform (Gesamtschule ? Kooperativ ?)

wissen. Dann kann man da näheres zu raussuchen.
_________________
Nichts macht die Menschen so unverträglich wie das Bewußtsein, genug Geld für einen guten Rechtsanwalt zu haben.
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Gast777
Gast





BeitragVerfasst am: 08.12.04, 20:36    Titel: Antworten mit Zitat

Ich sehe das eigentlich auch so wie Snowflake. Die Lehrerin und die Direktorin können sich wohl weigern eine Empfehlung für diesen Schulwechsel auszustellen, aber im Endeffekt liegt die Entscheidung darüber wohl bei den Eltern oder allenfalls bei der Hauptschule, in die das Mädchen aufgenommen werden soll. Ist das Ganze nicht doch vielleicht ein Kommunikationsproblem?
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Dr. Christian Birnbaum
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 391
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 09.12.04, 06:14    Titel: Antworten mit Zitat

Grundsätzlicht gilt: Der Wechsel von der weniger anspruchsvollen zur anspruchsvolleren Schulform darf von Voraussetzungen abhängig gemacht werden. Umgekehrt aber geht das nicht.

Birnbaum
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lea
Gast





BeitragVerfasst am: 09.12.04, 11:49    Titel: Antworten mit Zitat

hallo susanne,

sag mal wann will sie denn wechseln?im halbjahr?geht das überhaupt?
ich denke ein wechsel geht nur am schuljahresende.und wenn sie dann wechselt wäre es doch unsinnig.
bei uns in sachsen gibt es auch den quali.hauptschulabls.
meine tochter wird aber im sommer aus der 9.klasse realschule rausgehen.sie hat ihre neun pflichtjahre erreicht und aber dann nur den hauptschulabschluss haben.
den quali. hätte sie wenn sie ne prüfung in der 9.kl. ablegen würde.
also nimm sie doch einfach aus der 9. raus.ich weiß ja nicht welche vorausetzungen für ihre ausbildung bestehen.aber sollte sie die stelle sicher haben frag nach ob sie auch mit einem hauptschulabschluss diese ausbildung beginnen kann.
sofern bei euch in bayern die gleichen gesetze gelten wie in sachsen hat sie nach neuem gesetz nach erfolgreichen bestehen der 9. klasse den hauptschulabschluss ohne quali.

mfg
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Gast






BeitragVerfasst am: 10.12.04, 23:34    Titel: Re: wechsel von der RS zur HS wegen eines Ausbildungsplatzes Antworten mit Zitat

Bundesland ist Thüringen und Sie geht auf eine Gesamtschule.
Sie will nicht nur Ihre 9 Pflichtjahre machen, der qualifiezierte haupschulabschluss soll es sein!
Mit einem guten Abschluß Ihrer Ausbildung würde Sie dann Ihren Realschulabschluß bekommen!

Danke an alle die schon geantwortet haben und noch werden!
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Gast777
Gast





BeitragVerfasst am: 11.12.04, 22:51    Titel: Antworten mit Zitat

Wann soll der Wechsel denn nun stattfinden? Mitten im Schuljahr oder nach Beendigung des Schuljahres? Haben Sie sich mit der aufnehmenden Hauptschule schon in Verbindung gesetzt? Warum denken Sie nach wie vor, dass die Direktorin der bisherigen Schule den Schulwechsel behindern könnte? Ich verstehe das Problem nicht.
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