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Kleinkind in Keller eingesperrt - Kündigungsfrist Kinderhort

 
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Ra_celbun
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Anmeldungsdatum: 27.09.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 27.09.06, 14:56    Titel: Kleinkind in Keller eingesperrt - Kündigungsfrist Kinderhort Antworten mit Zitat

Hallo,
mein Kind wurde (nach schriftliche Aussage der zuständige Erzieherin) im Keller des Kindergartens (private Einrichtung - über 150 Kinder) in einem Abstellraum, mit ausgeschaltetes Licht, von eine andere Erzieherin (Chefin) eingesperrt weil er weinte und damit die Nachbarn störte. es gab zwischen die beiden ein Streit deswegen und die Inhaberin wurde informiert über den Vorfall- ich aber nicht. Nach diese Aussage habe ich mich etwas mehr informiert und habe festgestellt dass es verschiedene negative Meldungen über diesen Kindergarden gab. Daraufhin habe ich mein Kind nicht mehr in diese Einrichtung hingebracht und auch die Monatliche Zahlung eingestellt. Die Inhaberin des Kindergartens Verlangte dann die Gebühren für die restlichen zwei Monaten (Kündigungsfrist - 3 Monaten, eins war schon bezahlt). Jetzt prozessiert sie gegen mich für die restliche Gebühren.
Es klingt unglaublich… ist aber war! Und ich habe diese Leute nicht mal auf Kindermissbrauch verklagt!!!
Kann mir vielleicht jemand helfen mit Tipps? In der erste Instanz wurde gesagt dass ich bei ein Verdacht nicht einfach kündigen kann, obwohl ich eine schriftliche Aussage von der Erzieherin habe! Ich weiss nicht was die erwarten ?..ein offizielles Schuldeingeständnis der Einrichtung???
Ich sehe dies als Vertragsbruch (durch Vertrauensbruch in Sache Betreuung) und daher mich nicht mehr an dem Vertrag/Kündigungsfrist gebunden.
Gibt es ähnliche Fälle wo man bei dringenden Verdacht die Kündigungsfrist nicht einhalten muss?
Noch was: der Erzieherin wurde gekündigt, am nächsten Tag nach meine schriftliche Kündigung des Vertrags, obwohl ich den Vorfall in der Kündigung nicht erwähnt habe.
Vielen Dank im Voraus
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Cicero
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Anmeldungsdatum: 24.11.2005
Beiträge: 5793

BeitragVerfasst am: 27.09.06, 16:16    Titel: Antworten mit Zitat

jaeckel hat folgendes geschrieben::
Erwarten Sie keine individuelle konkrete kostenlose Rechtsberatung in unseren Foren, die verboten ist. Bitte fomulieren Sie Ihre Frage als Frage von allgemeinem Interesse bzw. als allgemeines Problem um. Das macht wenig Mühe und dann dürfen wir die Problematik hier diskutieren. Verwenden Sie also nicht ich, mein Anwalt, mein Chef usw. bei der Schilderung des Problems.
Nicht so:
Zitat:
Mein Anwalt hat...mein Gegner hat...was soll ich tun?

sondern so:
Zitat:
Ein Fall A gegen B stellt sich allgemein so dar...was könnte A tun...gibt es relevante Entscheidungen oder Leitsätze zum Sachverhalt?

Bevor Sie Ihren Beitrag schreiben, lesen Sie bitte den geamten recht.de Knigge!

Vielen Dank, Ihr www.recht.de-Team!


mit besten Grüßen, Cicero
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kdM
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Anmeldungsdatum: 27.09.2004
Beiträge: 3223
Wohnort: Raum Flensburg-Regensburg

BeitragVerfasst am: 27.09.06, 17:49    Titel: Re: Kleinkind in Keller eingesperrt - Kündigungsfrist Kinder Antworten mit Zitat

Ra_celbun hat folgendes geschrieben::
Nach diese Aussage habe ich mich etwas mehr informiert und habe festgestellt dass es verschiedene negative Meldungen über diesen Kindergarden gab. Daraufhin habe ich mein Kind nicht mehr in diese Einrichtung hingebracht und auch die Monatliche Zahlung eingestellt.
(...)
Ich sehe dies als Vertragsbruch (durch Vertrauensbruch in Sache Betreuung) und daher mich nicht mehr an dem Vertrag/Kündigungsfrist gebunden.
(...)
Gibt es ähnliche Fälle wo man bei dringenden Verdacht die Kündigungsfrist nicht einhalten muss?


Diese Argumentation ist ein wenig zu schlicht. Möglicherweise hätte man hier ein Sonderkündigungsrecht des Vertrages gehabt, möglicherweise auch ein außerordentliches Kündigungsrecht.

Ich kann mir auch vorstellen, daß ein vernündtiger Betreiber der Einrichtung unter diesen Umständen auch jeinem Aufhebungsvertrag zugestimmt hätte, schon damit die schäumende Erziehungsberechtigte den Vorfall nicht an die Blödzeitung gibt.

Aber einfach nicht mehr kommen, und nicht mehr zahlen - das ist dann doch zu wenig.

Nur mal so als griffiges Beispiel: Auch wenn mein geleastes Auto eine Scheißkarre ist und nicht anspringt - es einfach am Straßenrand stehen lassen, entbindet mich nicht von meiner Pflicht, die Leasingraten weiter zu zahlen.

Zitat:

Noch was: der Erzieherin wurde gekündigt, am nächsten Tag nach meine schriftliche Kündigung des Vertrags, obwohl ich den Vorfall in der Kündigung nicht erwähnt habe.

Ach, es gibt jetzt doch eine Kündigung des vertrages? Wenn du vor Gericht ähnlich konfus argumentierst, machst du es deinen Gegnern leicht.
_________________
„Ich habe zu keiner Zeit körperliche Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in irgendeiner Form angewandt. Die ein oder andere Watschn kann ich nicht ausschließen.“
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Ra_celbun
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Anmeldungsdatum: 27.09.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 27.09.06, 23:45    Titel: ok Antworten mit Zitat

dann...
Hallo,
ein Kind wurde (nach schriftliche Aussage der zuständige Erzieherin) im Keller eines Kindergartens (private Einrichtung - über 150 Kinder) in einem Abstellraum, mit ausgeschaltetes Licht, von eine andere Erzieherin (Chefin) eingesperrt weil er weinte und damit die Nachbarn störte. Es gab zwischen der beiden ein Streit deswegen und die Inhaberin wurdeüber den Vorfall informiert ... die Eltern aber nicht. Nach diese Aussage haben sie sich etwas mehr informiert und haben festgestellt dass es verschiedene negative Meldungen über diesen Kindergarden gab. Daraufhin haben sie ihren Kind nicht mehr in diese Einrichtung hingebracht, gekündigt und auch die Monatliche Zahlung eingestellt. Die Inhaberin des Kindergartens verlangte dann die Gebühren für die restlichen zwei Monaten (Kündigungsfrist - 3 Monaten, eins war schon bezahlt). Jetzt prozessiert sie gegen den Eltern für die restliche Gebühren.
Die Eltern haben diese Leute nicht auf Kindermissbrauch verklagt.
Kann vielleicht jemand mit Tipps helfen? In der erste Instanz wurde gesagt dass die Eltern bei ein Verdacht nicht einfach kündigen können, obwohl sie eine schriftliche Aussage haben. Die Eltern sehen dies als Vertragsbruch (durch Vertrauensbruch in Sache Betreuung) und daher sich nicht mehr an dem Vertrag/Kündigungsfrist gebunden.
Gibt es ähnliche Fälle wo man bei dringenden Verdacht die Kündigungsfrist nicht einhalten muss?
Noch was: der Erzieherin wurde gekündigt, am nächsten Tag nach der schriftliche Kündigung des Vertrags, obwohl die Eltern den Vorfall in der Kündigung nicht erwähnt haben.


tut mit leid für die erste personalisierte Version .. vielleicht können sie es löschen und durch diese ersetzen.
danke!

P.S.:..der Vergleich mit dem schlechten Wagen finde ich nicht passend... würde man in einen Baum fahren wegen ein alten kaputen Motor, der in den als nagelneu geliesten Wagen eingebaut wurde (zB. mit 10.000€ Anzahlung und monatlichen Gebühren von 500€) ..wurde sicher kein Mensch mehr die Liesingrate weiter bezahlen sondern die Firma auf Scahdenersatz klagen!
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Ra_celbun
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Anmeldungsdatum: 27.09.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 28.09.06, 00:07    Titel: zu kdM Antworten mit Zitat

...in diesen fiktiven Fall gab es schon ein Sonderkündigungsrecht ... für Umzug, etc..
nach dem die Eltern die Kündigung geschickt haben (in der nur stand das sie festgestellt haben dass sie nicht mehr darauf vertrauen können dass die Betreung ihres Kindes in diesen Kindergarden zum Wohle des Kindes sei) hat der Kindergarden zuerst gar nicht reagiert (ausser der Kündigung der Erziherin) und erst nach nach zwei Monaten eine Forderung zum Nachzahlung über den Anwalt geschickt.
Wenn die Inhaberin vernünftig gewesen wäre hätte Sie die Eltern angerufen und versucht das Konflikt irgendwie zu applanieren und nicht der Erzieherin dann am Telefon mit russischen Schläger gedroht!
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