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Verfasst am: 24.09.04, 22:18 Titel: Eintraege in Gaestebuechern
Hallo!
Angenommen auf einer privaten Seite im Internet wird in einem Gaestebuch ein Eintrag von jemandem vorgenommen, der seinen vollen Namen + Beitrag angibt. Hat dieser dann nach BDSG Recht auf Loeschung seines Beitrages?
1. Fallen private Seiten ueberhaupt unter BDSG? Nach § 1 hoerst es sich so an, als wuerden nur behoerdliche oder gewerbliche Seiten unter dieses Gesetzt fallen.
2. Stellt der Name ohne Bezugsdaten (Tel., Mail usw) ueberhaupt "personenbezogene Daten" dar? Theoretisch gaebe es doch noch 1000 andere Menschen mit diesem Namen.
Es bedankt sich fuer Klaerung seiner Fragen,
Bernd R.
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