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gibt es bei KFZ Versicherern Toleranzgrenzen hinsichtlich der jährlichen Kilometerleitung, also das man die Laufleistung minimal überschreiten kann? Wenn ja, wie hoch sind diese?
gibt es bei KFZ Versicherern Toleranzgrenzen hinsichtlich der jährlichen Kilometerleitung, also das man die Laufleistung minimal überschreiten kann? Wenn ja, wie hoch sind diese?
Danke.
Das hängt von den Versicherungsbedingungen der einzelnen Police ab, das müssen Sie dort bitte einmal nachlesen. Viele Versicherer fragen auch durch das jährliche Zuschicken von Fragebögen z. B. die jeweils aktuellen Kilometerstände der versicherten Fahrzeuge ab, verpflichtet sind die Versicherungen dazu jedoch nicht.
Der Versicherungsnehmer ist in jedem Fall verpflichtet der Gesellschaft unverzüglich zu melden, wenn er die Voraussetzungen für eine Beitragsermässigung, zum Beispiel das Überschreiten einer vorher festgelegten Kilometerbegrenzung, nicht mehr erfüllt. Der Beitrag wird von der Gesellschaft dann entsprechend angepasst.
Kommt die Überschreitung der Laufleistung erst durch einen Schadensfall heraus, muss der Versicherungsnehmer der Versicherungsgesellschaft eine Vertragsstrafe bezahlen. Üblicherweise sind das ein oder zwei Jahresbeiträge des korrekten (höheren) Tarifes, das steht aber auch in Ihren Versicherungsbedingungen.
Das kommt doch auch auf die Höhe der "minimalen Abweichung" an.
Wegen 50 km wird kein Versicherer etwas sagen. Aber ab 500km dürfte jegliche Kulanz ausscheiden, denn hier ist schon eher nachweisbar, dass sie die Grenzen überschreiten. Die Grenzen sind klar definiert. Und auch bindend. Ich persönlich kenne keine AKB, in denen von "Toleranzgenzen" die Rede ist.
In den Policen stehen meistens Formulierungen wie "Versicherungsnehmer fährt nicht mehr als 25.000 km / Jahr".
Also geht alles bis 25.000 km. Wenn man mal genau weiterliest, würde bei 25.050 km die Vertragsstrafe fällig.
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