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Kein Protokoll, keine Rechnung, dafür anwaltliche Drohung

 
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Nic_13
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Anmeldungsdatum: 26.09.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 26.09.06, 14:00    Titel: Kein Protokoll, keine Rechnung, dafür anwaltliche Drohung Antworten mit Zitat

Hallo erstmal Smilie

Mittlerweile könnte ich einen Roman über die Rückgabe eines Leasingfahrzeugs schreiben, versuche aber, den Sachverhalt hier mal kurz zusammen zu fassen:

Privat geleastes Fahrzeug, Vertragsbeginn Okt. 2002, Rückgabe Okt. 2005
Am Tag der Rückgabe wurde ein neues Leasingfahrzeug in Empfang genommen. Das alte KFZ wurde vom Mitarbeiter kurz inspiziert, ein leichter Schaden an der Fahrertür festgestellt, bzw. der Mitarbeiter wurde darauf aufmerksam gemacht, Schlüssel übergeben, neues Fahrzeug mitgenommen, gut so. Es wurde noch vereinbart, dass der Schaden an der Fahrertür mit den Minderkilometern verrechnet würde.

Brief von KFZ-Versicherung, der besagt, dass das alte Leasingfahrzeug vom LG nicht abgemeldet wurde. Daraufhin tel. nachgefragt, was los sei. Anderer Mitarbeiter haut mir eine Mängelliste um die Ohren, die so nicht sein kann.

Fahrzeug wurde schließlich vom LG 1,5 Wochen nach Rückgabe abgemeldet.

Kein Protokoll, keine Rechnung.

4 Monate später flattert eine Mahnung ins Haus ohne Schadensauflistung, nur Zahlungsaufforderung mit Betrag (900€). Daraufhin Einschreiben an LG, dass keine Rechnung und kein Rückgabeprotokoll vorliegt oder unterschrieben wurde, die Schäden nicht nachvollziehbar sind und Bitte um Stellungnahme. 1 Woche später erneute Mahnung. Anruf beim LG, Mahnstopp und Stellungnahme wird zugesagt.

Nichts.

6 Monate später Brief vom Anwalt des LG mit Zahlungsaufforderung, sonst Klage. Einschreiben an Anwalt mit Erläuterung des Sachverhalts und Erklärung, dass der tatsächliche Schaden (Fahrertür) gerne bezahlt wird, jedoch keine Schäden, die nicht von mir verursacht oder bestätigt wurden.

Nichts.

Heute Anruf beim Anwalt, wie weit denn die Sache gediehen wäre. Zitat:"Wenn sie nicht zahlen, verklage ich sie!". Aber immerhin Zusage, Rechnung zu schicken und beim LG das Protokoll anzufordern.

Sorry für den Telegrammstil, aber sonst wird das wirklich ein Roman.

Wie sollte ich jetzt weiterhin vorgehen? Die angeblichen weiteren Schäden des Fahrzeugs, die ich noch nichteinmal kenne, habe ich mit Sicherheit nicht verursacht. Kann der LG das zurückgegebene Fahrzeug einfach so über einen Zeitraum von 1,5 Wochen zugelassen und versichert auf den LN bei sich rumstehen lassen, so dass praktisch jeder eine Spritztour damit machen kann? Wie gesagt, ich habe bis heute kein Rücknahmeprotokoll gesehen oder unterschrieben. Gut, ich bin damals an die Sache etwqas blauäugig rangegangen, war mein 1. Leasingfahrzeug und Schaden macht bekanntlich klug.
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stgtklaus
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Anmeldungsdatum: 29.10.2004
Beiträge: 2745

BeitragVerfasst am: 26.09.06, 14:48    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Am Tag der Rückgabe wurde ein neues Leasingfahrzeug in Empfang genommen. Das alte KFZ wurde vom Mitarbeiter kurz inspiziert, ein leichter Schaden an der Fahrertür festgestellt, bzw. der Mitarbeiter wurde darauf aufmerksam gemacht, Schlüssel übergeben, neues Fahrzeug mitgenommen, gut so


Der Mitarbeiter hat danach das Auto gegen den Bau gefahren und dem Chef erklärt das haben Sie so abgegeben.

Zitat:
kein Rücknahmeprotokoll gesehen oder unterschrieben


Nicht Sie müssen das Protokoll unterschreiben sonder der der das Fahrzeug zurücknimmt unterschreibt und gibt Ihnen die Quittung. Sie haben doch keinen Beleg das das Fahrezug in Ordnung war als Sie es zurückgaben .

aus der Nummer kommen Sie kaum raus

Klaus
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Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
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Nic_13
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Anmeldungsdatum: 26.09.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 28.09.06, 18:13    Titel: Antworten mit Zitat

Ganz so einfach werden es sich die Herrschaften wohl nicht machen können. Aufgrund der verspäteten Abmeldung des Fahrzeugs liegt doch zumindest eine grobe Verletzung der Sorgfaltspflicht vor. Morgen werde ich auf alle Fälle mal einen Brief an die Geschäftsleitung des alles andere als kleinen Autohauses schreiben.
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stgtklaus
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Anmeldungsdatum: 29.10.2004
Beiträge: 2745

BeitragVerfasst am: 29.09.06, 08:49    Titel: Antworten mit Zitat

Dann vergessen Sie nicht eine Kopie des Produkolls mitzusenden damit die genau wissen wann übergeben wurde.

Ach stimmt ja, die haben Sie ja nicht.

Dann werden die glauben das SIE bescheissen wollen.

Klaus
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Christoph
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 29.09.06, 17:27    Titel: Antworten mit Zitat

Nicht der LN hat hier ein Problem, sondern der LG.

Es steht meistens in den AGB drin, daß am Ende ein Rückgabeprotokoll erstellt wird. Dies ist aber in erster Linie die Sache des LG. Der LN kann kaum verpflichtet werden, ein Protokoll zu erstellen.

Ein Problem hat normalerweise der, der etwas haben will und das ist hier die LG. Und dann kommt noch hinzu, daß der LG keinen Anspruch auf Ersatz der Reparaturkosten hat, sondern nur auf die daraus resultierende Wertminderung. Und die kann geringer sein, als der Schaden.
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stgtklaus
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Anmeldungsdatum: 29.10.2004
Beiträge: 2745

BeitragVerfasst am: 30.09.06, 08:52    Titel: Antworten mit Zitat

Klar hat der LG ein Produkoll, das wurde sicher auch von zwei Zeugen unterschieben. Was soll man sonst machen wenn der LN nicht will.

Das Problem hat der LN denn er muss nun beweisen das das Fahrzeug keine Schäden hatte als es übergeben wurde.

Klaus
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Christoph
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 30.09.06, 10:53    Titel: Antworten mit Zitat

stgtklaus hat folgendes geschrieben::
Klar hat der LG ein Produkoll, das wurde sicher auch von zwei Zeugen unterschieben. Was soll man sonst machen wenn der LN nicht will.


Es steht nirgends geschrieben, daß es ein Protokoll gibt. Im Gegenteil, der rücknehmende Händler hat es unterlassen, ein Protokoll anzufertigen. Und ein solches Rücknahmeprotokoll wird nur zwischen den Vertragspartnern geschlossen und nicht mit einem beliebigen Dritten. Ein Protokoll welches nicht vom LN unterschrieben wurde, taugt nichts.

stgtklaus hat folgendes geschrieben::

Das Problem hat der LN denn er muss nun beweisen das das Fahrzeug keine Schäden hatte als es übergeben wurde.
Klaus


Auch falsch. Wird ein Leasingfahrzeug am Ende zurückgegeben und reklamiert die LG oder der rücknehmende Händler nicht zeitnah etwaige Mängel, gilt das Fahrzeug als vertragsgemäß zurückgegeben. Im vorliegenden Fall scheint es so zu sein, daß die LG es selbst nach sechs Monaten nicht geschafft hat, dem LN ein Protokoll zu geben.

Und im übrigen, da das scheinbar überlesen wurde:

Die LG hat keinen Anspruch auf Begleichung einer Reparaturrechnung, sondern nur auf der Ersatz der daraus resultierenden Wertminderung und die kann durchaus niedriger sein, als die Reparaturrechnung. Darüber gibt es Urteile wei z.b. dieses hier:

". Nach dem Urteil des Landgerichts Frankfurt a. M. (DAR 98, 278) kann der Leasinggeber bei Überbeanspruchung des Leasingfahrzeuges vom Leasingnehmer lediglich den Minderwert und nicht die Zahlung der zur Behebung der Mängel erforderlichen Reparaturkosten verlangen. Der Leasinggeber trägt für die übermäßige Abnutzung die Beweislast. Dabei hat er detailliert darzulegen und nachzuweisen, welche Mängel auf normalen Verschleiß und welche auf übermäßige Abnutzung zurückzuführen sind. "
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