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Eingetragenes Wohnrecht

 
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Werner1955
Gast





BeitragVerfasst am: 27.11.04, 14:12    Titel: Eingetragenes Wohnrecht Antworten mit Zitat

Kann mir jemand einen Tip geben ?Partei A wilkl die Wohnung nicht aufgeben.

Partei A verkaufte vor drei Jahren ihr Haus mit notariell eingetrragenem Wohnrecht bis zum Ableben.Nun steht der jetzige Hausbesitzer vor der Zwangsversteigerung.

Ein Betreuer (Jurist) will Partei A zwingen mit einer Abstandssumme von 7000€ eine Wohnung von ca. 70qm an die Bank abzutreten, damit diese Klausel zu deren Vorteil erlischt.

Partei A ist im Altersheim und kann angeblich vertraglich nicht mehr zurück!
Mit Partei A kann man verhandeln wie immer man es braucht. Partei B als Angehöriger hat nichts zu bestimmen, da wie oben angegeben ein Betreuer eingesetzt ist !

Wäre für jede Hilfe dankbar.

MFG Werner
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Gast






BeitragVerfasst am: 06.12.04, 10:18    Titel: Antworten mit Zitat

hallo,
ich habe einen ähnlichen Fall. Aber ich habe dabei über die Wohnung nachgedacht.
Eine unbewohnte Wohnung wird nicht besser und die Kosten fallen trozdem an. Natürlich kommt es auch darauf an ob die Alterheimbewohnerin noch einmal zurück kommen könnte /möchte. Sollte sie absolut nicht zurück kommen, so wäre eine entsprechende Summe wenigstens angebracht. Aber was ist dieses Summe für die Jahre, die sie noch bewohnt werden könnte. Das Wohnrecht ist bestimmt auch im Grundbuch eingetragen. Das muß auch vorher noch gelöscht werden, wenn das Haus verkauft /Versteigert wird. Nicht übers Ohr hauen lassen. Einen Anwalt einschalten, der vielleicht damals das Wohnrecht eintragen lassen hat.

Viel Erfolg
Gruß
M.B.
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che
Gast





BeitragVerfasst am: 08.12.04, 13:07    Titel: Antworten mit Zitat

hallo werner informiere dich über einen anwalt dies ist schwachsinn -mit rechtschreibfehlern
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Werner 1955
Gast





BeitragVerfasst am: 12.12.04, 18:21    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo

Ich hätte gerne konkret gewußt, ob ein Anwalt mehr erstreiten kann.
Beim Amtsgericht bekommt man keine Auskunft.
Die zu Betreuende ist zu naiv und inzwischen mittellos, da sie das Haus verschleudert hat. Inzwischen weiß man, dass es das dreifache wert ist.
Ist es möglich, den alten notariellen Vertrag anzufechten?
Die Wohnung müsste doch höher bewertet werden. In der Versteigerung bringt sie auch mehr.

MFG Werner 1955
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