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Kind und Umzug

 
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ronjakatze
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 05.10.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 05.10.06, 14:33    Titel: Kind und Umzug Antworten mit Zitat

Hallo,

zuersteinmal weiss ich nicht, ob diese Frage(n) nicht vielleicht doch ins Familienrecht gehören - oder auch dort beantwortet werden könnte. Ich habe mich für "Europarecht" entschieden, da es sich um 2 Länder der EU handelt, sollte ich mich in das falsche Unterforum verirrt haben, bitte ich um Nachsicht... Verlegen

Hier die Fallsituation:

Ein geschiedenes Paar mit gemeinsamem Sorgerecht für ein 7 jähriges Mädchen lebt in einem EU Land, welches Vorbehalte zur gemeinsamen EU Verfassung angemeldet hat - Beispiel Dänemark.
Der Vater des Kindes hat sowohl die dänische, als auch die deutsche Staatsbürgerschaft, das Gleiche gilt für das Kind. Die Mutter besitzt nur die deutsche Staatsbürgerschaft.
Das Kind ist bei der Mutter gemeldet.

Die Mutter entscheidet sich nun, mit dem Kind nach Deutschland zu ziehen.

- Ist es relevant, ob sie z.B. nach Flensburg, Bremen oder München zieht?

- Kann der Vater des Kindes auf Grund des Umzuges das alleinige Sorgerrecht einklagen und auf Grund des Umzuges auch mit grosser Wahrscheinlichkeit bekommen?

- Kann der dänische Staat unabhängig vom Vater der Mutter verbieten, mit dem Kind nach Deutschland zu ziehen?

Ändert sich etwas an der Rechtslage oder an der Auslegung der Rechtslage, wenn die Mutter in der Stadt, in die sie ziehen möchte

- Familie
- einen festen Partner, der dem Kind eine Familienähnliche Situation geben könnte
- einen festen Job

hat?


Ändert sich etwas an der Rechtslage oder an der Auslegung der Rechtssiutation, wenn der Vater in der Stadt, in die die Mutter ziehen möchte

- ebenfalls Familie hat?
- Arbeit finden könnte?
Wir gehen davon aus, das er nicht wiederverheiratet ist oder in einer festen Partnerschaft lebt, und man ihm diesen Umzug - wenn er denn "mitkommen" möchte, auch zumuten kann.

Sollte in einer eventuellen Gerichtsverhandlung mit den oben genannten Dingen argumentiert werden, und wenn mit welchen?

Freue mich auf Antworten, bin gespannt, wie die Rechtslage ist und ob sie sich durch die "Extradinge" ändern würde...

Liebe Grüße,

Ronja
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