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Verfasst am: 05.10.06, 13:13 Titel: Gebäudeversicherung: Nutzungsänderung oder Risikofortfall?
Hallo Zusammen!
Ich habe folgende Frage zum Thema Gebäudeversicherung:
2004 kauft A ein Grundstück mit einem darauf befindlichen Wohngebäude und übernimmt alle vorhandenen versicherungsrechtlichen Verpflichtungen. Das Wohnhaus wird zu einem Verwaltungsgebäude umgebaut, eine Nutzungsänderung beim Bauordnungsamt beantragt. A bezieht das Gebäude 2006 mit seiner kleinen GmbH und meldet auch den Firmensitz ordnungsgemäß an. Er kündigt die bisherige Wohngebäudeversicherung und schließt gleichzeitig einen neuen Vertrag (jetzt Geschäftsversicherung) bei einem anderen Versicherer ab. Die vorzeitige Kündigung der Wohngebäudeversicherung wird abgelehnt.
Gilt die bisherige Wohngebäudeversicherung tatsächlich weiterhin? Handelt es sich hier nicht um einen Risikofortfall? Oder ist die Versicherung wegen der lediglichen Nutzungsänderung weiter wirksam? Welche rechtliche Grundlage hat A bzw. der bisherige Versicherer? Kann A die womöglich irrtümlich abgeschlossene Geschäftsversicherung rückwirkend kündigen? Wenn möglich, bitte auf die entsprechenden Gesetzestexte/Paragraphen hinweisen!
Die Nutzungsänderung bedingt keinen Risikofortfall und kein außerordentliches Kündigungsrecht. Der Risikofortfall tritt ein bei z.B. dauerhafter Entfernung (Abriß) des Gebäudes.
Die Nutzungsänderung ist allerdings anzeigepflichtig (§23 VVG). _________________ MfG,
Duisburger
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