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Muss Autoversicherung trotz Totalschaden gezahlt werden?!

 
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Dakapo
Gast





BeitragVerfasst am: 13.12.04, 09:54    Titel: Muss Autoversicherung trotz Totalschaden gezahlt werden?! Antworten mit Zitat

Hallo!

Vor einigen Wochen hatten wir einen Totalschaden (Motorschaden)
Da wir auf dem Weg in den Urlaub waren und 600 km von zu Hause entfernt, hatten wir keine Möglichkeit das Auto nach Hause zu schaffen und bei Gelegenheit günstig selbst zu reparieren, also haben wir es sofort verkauft.

Wieder daheim haben wir das Fahrzeug ordnungsgemäss abgemeldet und dachten die Sache wäre damit erledigt.

Nun bekamen wir die Rechnung für die zweite Jahreshälfte von unserer Autoversicherung. Wir wunderten uns sehr, dass der volle Betrag verlangt wurde und nicht nur der 1 Monat der noch gefahren wurde. Am Telefon sagte man mir dann, Versicherungen würden über ein ganzes Jahr abgeschlossen, ich müsse zahlen, ob das Auto existiert oder nicht.

Die Versicherung ist in der Schweiz, vielleicht ist das hier so richtig? Ich weiss nur, dass ich in Deutschland Haftpflicht etc. immer in Ausnahmefällen kündigen konnte.

Der grösste Witz in meinen Augen: Gibt es einen Schaden z.B. durch Unfall haben beide Parteien ein 14-tägiges Recht vom Vertrag zurückzutreten. Hätte ich das Auto also noch irgendwie hierher geschleppt und wäre es mir gegen ne Wand gerollt, hätte ich keine Probleme gehabt, aber gibt es gar kein Auto mehr bin ich der Blöde?!

Weiterhin haben wir noch ein zweites Auto bei der gleichen Versicherung. Müssten die nicht wenigstens den offenen Betrag dem anderen Auto gutschreiben?!

Vielen Dank und schöne Grüsse
Dakapo
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Gast






BeitragVerfasst am: 13.12.04, 10:07    Titel: Antworten mit Zitat

Haben Sie Ihrer Versicherung die folgenden Unterlagen zugeschickt?
- Abmeldebescheinigung des Straßenverkehrsamtes (Durchschrift für den Versicherer)
- Verkaufsanzeige mit Kaufvertrag
- alternativ Verschrottungsnachweis
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Dakapo
Gast





BeitragVerfasst am: 13.12.04, 10:24    Titel: Antworten mit Zitat

Abmeldebestätigung ja, Kaufvertrag nein. Aber das tut auch laut Auskunft nichts zur Sache. Die Dame sagte, es sei grundsätzlich einfach nicht möglich deswegen auszutreten bzw. die Beiträge zu erlassen. Der Fall ist Ihr durchaus klar und es geht nicht um Formalien, an denen es gescheitert ist.
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hanna
Gast





BeitragVerfasst am: 13.12.04, 13:33    Titel: Antworten mit Zitat

die antwort des vu klingt nach einer einfachen kündigung wegen schadenfall. in diesem fall hat der vn sicherlich das recht, zu kündigen. da kaum einer die akb´s richtig liest, wissen die wenigsten, dass das vu dann auch den restlichen beitrag bis zum jahresende nachfordern kann. das ist rechtens.

das vu scheint keine abmeldung bekommen zu haben. wie haben sie das kfz auch in deutschland abmelden können, wenn sie es verkauft haben?!?!?!?!?!?!? den brief haben sie ja mit sicherheit abgegeben. wenn der käufer das fz nun nicht abmeldet, dann fährt er weiter auf IHREN prozenten, auf IHREM risiko und mit IHRER haftung im schadensfall.

informieren sie sich schleunigst, ob das fz abgemeldet worden ist und schicken sie den nachweis an das vu. andernfalls wird es richtig teuer, auch nach dieser rechnung noch.
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hanna
Gast





BeitragVerfasst am: 13.12.04, 13:37    Titel: Antworten mit Zitat

oder anders und einfacher erklärt:

solange ein kfz beim deutschen amt angemeldet ist, muss der versicherer im schadenfall zahlen, auch wenn das in timbuktu (na gut, wohl eher nur EU) passiert. das geld holt er sich bei ihnen und das ist wirklich richtig so!

NIEMALS ein auto verkaufen, ohne es vorher stillzulegen oder mit dem käufer persönlich zum amt zu gehen, und bei der ummeldung zuzuschauen!

lassen sie sich anwaltlich beraten, da kommt noch eine menge auf sie zu!
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Dakapo
Gast





BeitragVerfasst am: 13.12.04, 23:24    Titel: Antworten mit Zitat

Wie gesagt, es geht hier um keine formalen Dinge. Das Auto wurde ohne Brief als Totalschaden verkauft. Es wurde Ordnungsgemäss abgemeldet, der Fahrzeugbrief entwertet. Das Auto war in der Schweiz versichert (studiere hier derzeit) kaputt ging es in Österreich.

Mein Problem ist, dass die Versicherung sagte, wir müssen die Beiträge zahlen, egal ob das Auto existiert oder nicht, egal ob Totalschaden und egal ob abgemeldet.

Meine Frage war daher ob das so richtig ist und es da keinen Weg gibt rauszukommen. Haben wir nicht das Recht, dass der verbleibende Wert der Versicherung des 2-ten Autos (sind beide auf meine Freundin versichert) gutgeschrieben wird?
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Gast






BeitragVerfasst am: 14.12.04, 10:01    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn Sie eine Versicherung nach schweizer Recht haben, wird Ihnen hier wohl kaum jemand Auskunft geben können. Haben Sie denn schon einmal in Ihren Versicherungsbedingungen nachgelesen?
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