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Leasing eines Autos durch freiberuflichen Mitarbeiter...

 
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Zentraldenker
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Anmeldungsdatum: 02.08.2006
Beiträge: 240

BeitragVerfasst am: 05.10.06, 13:59    Titel: Leasing eines Autos durch freiberuflichen Mitarbeiter... Antworten mit Zitat

Hallo,

folgender hypothetischer Sachverhalt würde mich interessieren. Bin nicht ganz sicher, ob das das richtige Unterforum ist, aber falls nicht, bitte ich das zu entschuldigen. Auch dafür, dass der Sachverhalt etwas kompliziert ist...

Aufgrund schlechter Bonität ist ein freiberuflicher Aussendienster nach dem Brand seines (leider nicht teilkaskoversicherten) Autos nicht in der Lage, ein Auto zu finanzieren bzw. zu leasen.
Da er aber zur Ausübung ihrer freiberuflichen Aussendiensttätigkeit einen fahrbaren Untersatz benötigt, hat seine Chefin beschlossen, ein Kfz für ihn auf die Firma der Chefin zu leasen. (Es besteht KEIN Angestelltenverhältnis, der MItarbeiter ist selbständig und freiberuflich für die Firma tätig).
Selbstverständlich wurden ihm die monatlichen Leasingraten in voller Höhe (also inkl. MwSt) von seiner Provision abgezogen. Zudem muss er auch die Überführungskosten des Autos in voller Höhe bezahlen.

Aufgrund einer längeren Erkrankung ist der MItarbeiter nun seit einiger Zeit nicht in der Lage, für die Firma Geld zu verdienen, weswegen die Chefin das Auto zurückhaben will.

Jedenfalls stellen sich nun folgende Fragen:

1.) Da das Auto ja mit MwSt geleast ist, hat die Firma sich zweifellos dieselbe "rausgezogen", die monatliche Rate jedoch von der Provision des Mitarbeiters inkl. MwSt abgezogen. Steht ihm da eventuell ein Ausgleich zu? Denn schliesslich ist er ja freiberuflich und somit Vorsteuer abzugsberechtigt.

2.) Muss die Firma dem Mitarbeiter eventuell die Überführungskosten für das Auto ersetzen (da er es nun ja auch nicht mehr nutzen kann)? Denn es kann ja wohl nicht sein, dass sich ne Firma ein Auto zulegt und sämtliche Beschaffungskosten auf den freiberuflichen Mitarbeiter umlegt und es anschliessend dann (wie auch immer) dem MA wieder wegnimmt.

3.) Wie sieht das mit angefallenen Wartungskosten (z.B. Inspektionen, Ölwechsel) aus, von denen der neue Nutzer ja nun profitiert? Ist dort eventuell eine anteilige Beteiligung zu erwarten?

Oder hat der Mitarbeiter einfach nur Pech?

Besten Dank Sehr glücklich
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stgtklaus
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 29.10.2004
Beiträge: 2745

BeitragVerfasst am: 05.10.06, 14:45    Titel: Antworten mit Zitat

A hat von Ihrem "Chef" ein Auto gemietet, daher haben Sie keinerlei Ansprüche gegen den es sei denn es wurde was vereinbart.

Klaus
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Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
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Christoph
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 06.10.06, 17:29    Titel: Antworten mit Zitat

stgtklaus hat folgendes geschrieben::
A hat von Ihrem "Chef" ein Auto gemietet, daher haben Sie keinerlei Ansprüche gegen den es sei denn es wurde was vereinbart.

Klaus


Korrekt. Entscheidend sind die Bestimmungen des Untermietvertrages und an die muß sich der Freiberufler halten. Die Bestimmungen des Leasingvertrages gehen ihn eigentlich garnichts an, da die Chefin im Vertragsverhältnis mit einer LG steht.
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Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.

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nebelhoernchen
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 06.10.06, 17:41    Titel: Antworten mit Zitat

Die einmaligen Überführungskosten des Fahrzeuges würde ich mit der Übergabe des Fahrzeuges als "verbraucht" ansehen. Auf der anderen Seite bin ich aber der Meinung, daß die "Chefin" bei der Berechnung des vereinbarten monatlichen Mietpreises Umsatzsteuer hätte ausweisen und abführen müssen. Oder die ist gewerbliche Weitervermietung eines KFZ (egal ob geleast oder gekauft und egal zu welchem Mietpreis) etwa von der Umsatzsteuer befreit?
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Christoph
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 07.10.06, 11:51    Titel: Antworten mit Zitat

Die gewerbliche Vermietung ist mit Sicherheit steuerpflichtig. Aber damit sind wohl eher die Autovermietungen betroffen. Aber ob im hier vorliegenden Fall, wo es keine gewerbliche Vermietung im engeren Sinne ist, auch so ist, weiß ich nicht. Verlegen
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