Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 07.10.06, 16:07 Titel: Kamera in Sand gefallen
Hallo zusammen,
folgendes allgemeines Problem:
im Urlaub in Ägypten hat A einer anderen Person B, als diese am Strand fotografieren wollte, deren Fotokamera ausversehen aus der Hand geschlagen und sie ist im Sand gelandet. Laut Fotogeschäft kostet das Entfernen des Sandes aus dem Kameramotor ca 100 Euro. Nun meine Fragen zu diesem Fall:
Ist die Reperatur durch A's private Haftpflichtversicherung gedeckt, auch wenn das Ereignis im im Ausland geschehen ist?
Sollte A lieber schreiben, dass er beim Fotografieren mit der Kamera von B diese ausversehen hat fallen lassen?
Braucht die Versicherung zuerst einen Kostenvoranschlag oder reicht da die Reparaturrechnung?
Verfasst am: 07.10.06, 16:43 Titel: Re: Kamera in Sand gefallen
phidel hat folgendes geschrieben::
Hallo zusammen,
folgendes allgemeines Problem:
im Urlaub in Ägypten hat A einer anderen Person B, als diese am Strand fotografieren wollte, deren Fotokamera ausversehen aus der Hand geschlagen und sie ist im Sand gelandet. Laut Fotogeschäft kostet das Entfernen des Sandes aus dem Kameramotor ca 100 Euro. Nun meine Fragen zu diesem Fall:
Ist die Reperatur durch A's private Haftpflichtversicherung gedeckt, auch wenn das Ereignis im im Ausland geschehen ist?
Sollte A lieber schreiben, dass er beim Fotografieren mit der Kamera von B diese ausversehen hat fallen lassen?
Braucht die Versicherung zuerst einen Kostenvoranschlag oder reicht da die Reparaturrechnung?
Vielen Dank für Eure Antwort!
Philipp
das Thema wird hier eigentlich wöchentlich durchgekaut
grundsätzlich sollten sie die schadenanzeige wahrheitsgemäß ausfüllen, das gilt insbesondere für den schadenhergang. alles andere wäre ein betrug. _________________ MfG,
Duisburger
[quote]Ist die Reperatur durch A's private Haftpflichtversicherung gedeckt, auch wenn das Ereignis im im Ausland geschehen ist? [/quote
Einfach mal die Versicherungsbedingungen lesen, i.d.R. gilt der Versicherungsschutz auch im Ausland.
Das ist doch ein glasklarer Haftpflichtschaden, wenn ich jemad die Kamera aus der Hand schlage. Wenn derjenige allerdigs die Kamera selbst hingeschmissen hat, wäre eine solche Meldung Versicherungsbetrug.
Ein Kostenvoranschlag ist nicht unbedingt nötig, die Angabe der Schadenhöhe genügt zunächst. Der Versicherer bestätigt den Eingang der Schadenanzeige und erklärt die weitere Vorgehensweise.
Die sofortige Einreichung der Reparaturrechnung läßt vermuten, daß der Versicherungsnehmer den Schaden anerkannt hat. Das mögen Versicherer gar nicht und weisen auch allenthalben darauf hin.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.