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In Gaststätte Essenszwang?

 
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schmidtchen
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Anmeldungsdatum: 07.04.2005
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: 30.07.06, 09:12    Titel: In Gaststätte Essenszwang? Antworten mit Zitat

Hatten uns gestern abend mal wieder eine schöne Pizza gegönnt. Am Nebentisch sassen 2 Gäste, die nur etwas trinken wollten. Die Bedienung meinte, es geht nur mit Essensbestellung, sonst würden sie anderen Leuten, die essen wollten, den Tisch wegnehmen. Die Leute gingen daraufhin, und der Tisch blieb während unseres Aufenthaltes leer.

Ist so etwas rechtens? Bin ich verpflichtet, in einer Pizzeria etwas zum Essen zu bestellen?Dabei muss ich sagen, dass einige Meter weiter ein Weinfest veranstaltet wurde. Trotzdem, geht so was? Das hatte ich dort das erste mal erlebt, wir hatten auch schon "nur" dort etwas getrunken und kein Mensch sagte etwas.
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 30.07.06, 10:58    Titel: Antworten mit Zitat

Normalerweise genügt nur trinken, aber wenn ein Wirt oder so noch etwas will, ist das sein Problem, dann wird er halt die "wenig gewinnbringenden" Gäste los. Vielleicht hat er gedacht, dass solche Gäste wirklich anderen Gästen den Tisch wegnehmen und hatte Angst vor entgangenen Bestellungen.
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Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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Ivanhoe190
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Anmeldungsdatum: 01.01.2005
Beiträge: 354

BeitragVerfasst am: 01.08.06, 20:37    Titel: Antworten mit Zitat

naja, aber ist rechtlich halt nicht erlaubt. man kann nur was trinken oder nur was essen, wie man mag.
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mano
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2664

BeitragVerfasst am: 01.08.06, 20:51    Titel: Antworten mit Zitat

Moin,

das kann der Kneiper machen wie er möchte. Sind seine Geschäftsräume.

Mano
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jajosch
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Anmeldungsdatum: 02.03.2005
Beiträge: 644

BeitragVerfasst am: 01.08.06, 21:17    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Moin,

das kann der Kneiper machen wie er möchte. Sind seine Geschäftsräume.

Mano


Zustimmung
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Silent leges inter arma
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Ivanhoe190
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Anmeldungsdatum: 01.01.2005
Beiträge: 354

BeitragVerfasst am: 10.09.06, 22:16    Titel: Antworten mit Zitat

kann aber nicht richtig sein. jedes ordnungsamt klärt einen betreiber auf, dass seine gäste etwas trinken oder etwas essen dürfen, natürlich auch beides zusammen Smilie

hausrecht ok, aber die begründung getränke nur bei essen, die zieht nicht. da könnte man das ordnungsamt mal ansprechen.
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ZetPeO
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Anmeldungsdatum: 14.07.2006
Beiträge: 2166

BeitragVerfasst am: 10.09.06, 23:00    Titel: Antworten mit Zitat

@Ivanhoe190

Kann aber schon richtig sein.
Der Inhaber/ Betreiber hat Hausrecht.
Es geht um Gaststätten/ Restaurants.

Bestellen Sie mal einen Tisch, sagen wir mal in einem der Top Restaurants
in Baiersbronn mit dem Hinweis nur etwas trinken zu wollen.
Als Gast/ Kunde fragt man höflich nach ob das in Ordnung gehe nur
etwas trinken zu wollen.
Stimmt der Wirt zu, Ok, wenn nicht bitte gehen oder etwas essen.
Wo soll das mit dem Ordnungsamt stehen?

Gr.

ZetPeO
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Manche Menschen haben einen Gesichtskreis vom Radius Null und nennen ihn ihren Standpunkt
David Hilbert

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Rembrandt
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Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 11.09.06, 06:05    Titel: Antworten mit Zitat

Ich kenne es nur umgekehrt, dass man nicht gezwungen werden kann, Getränke zu bestellen.

Sie hierzu § 20 Gaststättengesetz:
Zitat:

Allgemeine Verbote
Verboten ist,
...
3. im Gaststättengewerbe das Verabreichen von Speisen von der Bestellung von Getränken abhängig zu machen oder bei der Nichtbestellung von Getränken die Preise zu erhöhen,
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mano
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2664

BeitragVerfasst am: 11.09.06, 06:45    Titel: Antworten mit Zitat

Moin,

@Rembrandt

hier geht es aber um die umgekehrte Variante.
Der TE hat Getränke bestellt - und eben kein Essen.

Mano
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Ivanhoe190
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 01.01.2005
Beiträge: 354

BeitragVerfasst am: 11.09.06, 12:34    Titel: Antworten mit Zitat

ich sagte ja, hausrecht ist klar.

aber ich habe mich scheinbar auch getäuscht, habs grad nachgelesen und auch den paragraphen von rembrandt gefunden.
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Crun
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.10.2005
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 08.10.06, 12:58    Titel: Oha Antworten mit Zitat

Mann mann
mir ist egal ob jemand was trinkt ,oder Essen bestellt .
Die Haupsache ist ,der Gast fühlt sich wohl und mein Umsatz stimmt.
Ich verkaufe lieber ein getränk oder ein Essen ,als wenn ich gar nichts verkaufe.
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