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Verfasst am: 11.10.06, 23:00 Titel: Schadenersatz nach Zusammenstoß
Hallo zusammen,
wie beurteilt man die Schuldfrage in einem solchen Fall:
zwei Personen stoßen in einem Baumarkt zusammen. Die eine Person trägt eine Blechwanne vor sich. Die Blechwanne der einen Person zerschlägt das Uhrglas der zweiten Person. Beide Personen haben nicht genau auf ihren Weg geschaut.
Ist in einem solchen Fall die Person mit dem Blech immer schuld und muß sie das Uhrglas ersetzen?
Da müsste § 254 BGB zur Anwendung kommen: beide haben durch ihr Verhalten den Schaden verursacht, somit haften auch beide anteilig.
So wie sich der Fall nach der Schilderung darstellt, haben beide den Schaden gleichermaßen verschuldet; somit findet eine Haftungsteilung im Verhältnis 50 zu 50 % statt: das bedeutet, jeder hat dem anderen jeweils die Hälfte von dessen Schaden zu ersetzen.
Man könnte jetzt natrürlich noch argumentieren, den mit der Blechwanne trifft eine erhöhte Aufmerksamskeitspflicht, weil er das sperrige Teil vor sich herträgt; deshalb hat er einen höheren Anteil der Haftung u tragen. Dem kann man aber entgegenhalten, dass den anderen genauso eine erhöhte Aufmerksamkeitspflicht trifft, weil er eben wissen muss, dass gerade im Baumarkt auch sperrige Gegenstände transportiert werden und sich entsprechend vorsichtig verhalten muss. Also letztendlich sollte es auf eine 50/50-Quotelung rauslaufen. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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