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Wann bezahlen bei Versand?

 
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pavilion
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Anmeldungsdatum: 18.08.2006
Beiträge: 34

BeitragVerfasst am: 11.10.06, 22:25    Titel: Wann bezahlen bei Versand? Antworten mit Zitat

Wenn man eine Ware über das Internet auf Lastschriftzahlung kauft und der Versender zieht das Geld vom Konto des Käufers per Lastschrift ein, aber die Ware ist noch nicht beim Käufer eingetroffen.

Meine Frage ist jetzt, ob es rechtlich Korekt ist das der Verkäufer sich das Geld schon überweisen läßt, obwohl noch keine Ware angekommen ist.

Ich sehe in diese Fall eine Zahlung von noch nicht erbrachter Leistung.

Wenn ich jetzt das Geld zurückziehe, legt der Verkäufer eine Gebühr in Rechnung wegen dem Wiederspruch.

Muß ich jetzt diese Gebühr bezahlen, da ich die Ware ja noch nicht hatte.

Große Versandhäuser ziehen das Geld erst ein paar Tagen nach Lieferung ab und so finde ich das auch korrekt, aber vom Gesetz kann es ja anders aussehen.

Wie ist die Rechtslage?
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stgtklaus
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Anmeldungsdatum: 29.10.2004
Beiträge: 2745

BeitragVerfasst am: 12.10.06, 09:18    Titel: Antworten mit Zitat

Die Bedingungen zu denen der Verkäufer verkauft hatt er ja vorgegeben. Sie können es nun lassen oder eingehen.

Vorkasse ist durchaus üblich.

Falls Sie nun widerrufen kostet es Ihre Gebühren

Klaus
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Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
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pavilion
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Anmeldungsdatum: 18.08.2006
Beiträge: 34

BeitragVerfasst am: 12.10.06, 09:55    Titel: Antworten mit Zitat

Mich wundert woher sie wissen wollen was der Verkäufer vorgegeben hat, obwohl sie nicht den Verkäufer kennen.

So wie sie das schildern glaub ich es nicht, da es keine Vorkassenzahlung isz, sondern Lastschriftverfahren.

Da die Ware schon 1 Woche überfällig ist ziehe ich das Geld heute zurück.
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stgtklaus
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Anmeldungsdatum: 29.10.2004
Beiträge: 2745

BeitragVerfasst am: 12.10.06, 10:02    Titel: Antworten mit Zitat

Oft hilft es mal das Telefon zu benutzen oder ne Mail zu senden.

Da Sie Lastschrift vereinbart haben, sowie einen Kaufvertrag engegangen sind werden Sie auf den Kosten sitzen bleiben. Ihr Mittel wäre die Fristsetzung

Klaus
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Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
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