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Ein Mieter A lässt unter Absprache und Kostenteilung mit Vermieter B von Person/Firma C alten Teppichboden durch Laminat ersetzen.
Wenige Wochen später löst sich ein Teil der Sockelleiste, welche C angenagelt hat, an einem kleinen Stück unter dem Heizkörper.
A vermutet als Grund eine Unebenheit der Altbauwände und belässt es dabei, da der Teil kaum sichtbar und somit nicht störend ist.
4 Monate später sinken die Aussentemperaturen, jedoch funktionieren die Heizungen des Mehrfamilienhauses nicht.
Ein Handwerker D wird vom Vermieter geschickt.
Dieser stellt H2Omangel im Heizungssystem im Keller fest und füllt dieses wieder auf.
Defacto hat C beim Laminatverlegen unbemerkt 2 Nägel in die Heizleitung geschlagen.
Diese lösten sich, Wasser sickerte über 4 (Sommer)Monate langsam hinter der Leiste in den Unterboden. Durch die Heizversuche im Haus wurde das nachgefüllte H2O fontainenartig durch die Nagellöcher gedrückt.
D konnte noch den Schaden binnen einer Stunde begrenzen und benachrichtigte B.
A benachrichtigte C, dieser kontaktierte B und D.
Die Wand wurde nun komplett geöffnet.Das Rohrstück ersetzt.
Der Laminatboden wird nach ersten Einschätzungen von D (Schimmel an Tapetenunterkanten, die Kontakt mit Pressspanunterboden hatten) raus müßen.
Je nach Schaden auch der Unterboden, eventuell ist bereits das Mauerwerk teilgeschädigt.
Durch die Flutung erlitt ein Laptop Wasserschaden.
Ca 10cm der Tapete über "Leistenhöhe" fehlen nun...usw.
Folgende Fragestellungen ergeben sich nun:
Durch D erfuhr A, dass C im Telefonat erwähnte, er sei nicht versichert (Berufshaftpficht oder so).
Wer leitet nun die Schadensregulierung ein, die über Ersatz des Rohres hinausgeht?
Greift hier wenigstens die gesetzliche Haftpflicht von C ?
Welche Schäden und Folgeschäden kann A überhaupt geltend machen (Zimmer ist Wohn- und Schlafraum)?
Im Falle, dass nur eine gesetzliche Haftpflicht zahlt, wird dann nur der Zeitwert des Laptops erstattet, falls er nicht mehr reparabel sein sollte ?
Greift hier wenigstens die gesetzliche Haftpflicht von C ?
Was ist denn mit "gesetzliche Haftpflicht" gemeint? sollte hier sowas wie eine gesetzliche Haftpflichtversicherung gemeint sein? So etwas gibt es hier nicht. Entweder der Bauhandwerker hat eine (private) Betriebshaftpflichtversicherung, dann kümmert die sich um den Schaden; oder er hat keine, dann muss er den Schadenersatz aus eigener Tasche zahlen.
circe hat folgendes geschrieben::
Welche Schäden und Folgeschäden kann A überhaupt geltend machen (Zimmer ist Wohn- und Schlafraum)? (,,,) wird dann nur der Zeitwert des Laptops erstattet, falls er nicht mehr reparabel sein sollte ?
Der A kann alle Schäden an seiner Einrichtung vom Schädiger (dem Bauhandwerker) als Schadenersatz verlangen. Der Schädiger schuldet in jedem Fall nur den Zeitwert, egal ob die Sachen reparabel sind oder nicht. Die Entschädigungsleistung ist nach oben durch den Zeitwert begrenzt, auch wenn die Reparaturkosten höher sein sollten.
Aus der Fallschilderung geht nicht hervor, ob der A eine Hausratversicherung hat. Wenn ja, ist er aus allem raus. Er meldet den Schaden dort und erhält sogar den Neuwert ersetzt. Wenn nein, muss er sich halt selber mit dem (womöglich zahlungsunwilligen oder gar -unfähigen) Handwerker rumschlagen und sich über die Zeitwerthöhe streiten. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Was ist denn mit "gesetzliche Haftpflicht" gemeint? sollte hier sowas wie eine gesetzliche Haftpflichtversicherung gemeint sein?
Verzeihung für den Verwirrenden Ausdruck, ja ich meinte die Versicherung
Zitat:
Aus der Fallschilderung geht nicht hervor, ob der A eine Hausratversicherung hat.
Ja der A hat eine erweiterte Haushaltsversicherung, in der diese Hausratsversicherung mit drin ist.
A könnte also den Fall seiner Hausrat schildern und diese würde das übernehmen?
Aber würde sich die Versicherung nicht weigern, da es einen "greifbaren" Verursacher gibt?
Aber würde sich die Versicherung nicht weigern, da es einen "greifbaren" Verursacher gibt?
Warum sollte sich denn die Versicherung deswegen weigern? Es kann doch prizipilell gar nichts besseres passieren, als dass es einen Verursahcer gibt, bei dem sie einen Teil der Schadenaufwendungen zurückholen kann.
Nee, das is ein ganz klarer Fall für die Hausratversicherung. Der Mieter soll den Schaden an seinen Sachen dort melden, er erhält den Neuwert (heutigen Wiederbeschaffungspreis) ersetzt, und das war´s für ihn. _________________ Grüße, Mogli
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