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Verfasst am: 13.10.06, 20:19 Titel: Fahndung nach Namensvetter
Ein unbescholtener Bürger wird bei einer Polizeikontrolle irrtümlich für einen bundesweit gesuchten Verbrecher gehalten, da Name und Geburtsdatum übereinstimmen. Diese Daten hat die Polizei aus dem Führerschein. Auf wiederholte Aufforderung sind die Herrn Beamten nicht bereit den Personalausweis zu überprüfen. Muss diese Person dann weitere mündliche Angaben, z.B. über einen zweiten Vornamen machen?
Falls man diese Angaben verweigert und daraufhin unsanft in Gewahrsam genommen würde, könnte man die Polizei dafür rechtlich belangen?
sowas kann ich mir kaum vorstellen, da im allgemeinen wie im besonderen der BPA zu Feststellung der Identität des Betroffenen dient.
Dort wäre auch ein zweiter Vornahme vermerkt.
Ist aber so passiert, bis zu dem Punkt wo die Beamten angefangen haben an ihren Knarren rumzufummeln, und ich nicht weiter darauf bestanden hab, dass sie den Perso anschaun, sondern meinen zweiten Vornamen buchstabiert hab...
Hoffe das war jetz net zu konkret!
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