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Sachverständiger bei Ermittlung des Zeiwertes Elektro

 
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kraleho
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Anmeldungsdatum: 15.10.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 15.10.06, 08:18    Titel: Sachverständiger bei Ermittlung des Zeiwertes Elektro Antworten mit Zitat

Bin leider beklagter, der aufgrund eines angeblichen defektes an einer Unterverteilung nun einen Vergleich zustimmen soll, dem Kläger 2500.- Euro für angeblich defekt gewordene Geräte zu erstatten. Dabei hat der Kläger seine Schadenskumulierung sehr fantasiereich gestaltet, und ursprünglich 3200.- Euro gefordert. Meine recherchen ergaben eine Summe von ca. 1200.- Euro. Jetzt fordert das Gericht Sachverständigengutachten für die ermittlung des Zeitwertes für die ca. 10 Elektrogeräte an. Hierzu meine Fragen: Muss der geschädigte seine Geräte dem jeweiligem Sachverständigen vorlegen, oder ermittelt der Sachverständige den Zeitwert ohne Geräte.
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Michael A. Schaffrath
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 15.10.06, 21:10    Titel: Antworten mit Zitat

Wohl letzteres. Der tatsächliche Zustand der Geräte ist egal.

Beispiel: K verklagt den B auf Erfüllung eines Kaufvertrages über ein Kfz, Kaufpreis und objektiver Marktwert 5000 EUR. Sachverständiger soll den Wert des Wagens prüfen. Jetzt stellt er fest, daß der Wagen eigentlich ein Totalschaden ist, Wert 50 EUR. Damit wäre aber ja nicht der Anspruch des K auf 50 EUR geschrumpft.
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Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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kraleho
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Anmeldungsdatum: 15.10.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 15.10.06, 21:24    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Antwort. Der Kläger stellt einfach in den Raum, das all seine Geräte kaputt sind, kann ich nicht die Herausgabe dieser Geräte verlangen?
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 15.10.06, 23:28    Titel: Antworten mit Zitat

Das kann ohne Kenntnis des Sachzusammenhangs (was war Vertragsinhalt und wer klagt genau auf was?) nicht bewertet werden.
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kraleho
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Anmeldungsdatum: 15.10.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 16.10.06, 07:15    Titel: Antworten mit Zitat

Bin in dem Fall Vermieter einer Wohnung. Der neue Mieter (6Tage nach Einzug) meldet ein Notfall, und beauftragt eigenständig einen Elektriker. Beide stellen Fest, das defekt des Unterverteiler (nullleiter locker) vorhanden ist, und ferner natürlich alle hochpreisig vorhandenen Geräte.
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