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Verfasst am: 13.10.06, 21:59 Titel: AGB akzeptiert ohne zusätzlichen Kosten zu ahnen
Ausländische Person A akzeptiert im Internet allgemeine Geschäftsbedingungen um sich bei einer Model-Agentur zu bewerben. Sie bemerkt dabei nicht, dass dabei Kosten, Bearbeitungsgebühr o.ä., für sie entstehen. Ca. 3 Wochen später kommt per e-mail eine Mahnung, der Betrag sei noch nicht bezalt. Gibt es eine Möglichkeit, die Rechnung zu umgehen, da man die AGB nicht sorgfätlg genung gelesen hat und von den Kosten nichts geahnt hat?
Wenn die AGB Vertragsbestandteil geworden sind und die Klausel über die Kosten weder überraschend ist noch den Kunden unangemessen benachteiligt, kann die Rechnung nicht "umgangen" werden.
Darauf, dass ein Kunde der deutschen Sprache nicht mächtig ist, muss der Verwender der AGB keine Rücksicht nehmen. Wenn man nicht alles versteht muss man sich´s eben erklären lassen.
Und mal ehrlich: Finden Sie das überraschend, dass eine Modelagentur Geld will?
Also ich nicht
Eigentlich ist es klar dass die Modelagentur Geld will! Aber darf Sie dies in Ihren AGBs vertstecken? muss sie nicht direkt beim Angebot darauf hinweisen dass Kosten entstehen?
Jeder Onlineshop muss selbst die genauen Versandkosten direkt beim Angebot stehen haben, ansonsten kann er abgemahnt werden...
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 15.10.06, 23:32 Titel:
Es kommt auf den Einzelfall an. Preisangaben in AGB können gegen das Transparenzgebot verstoßen und als "überraschende Klausel" unwirksam sein. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Verfasst am: 16.10.06, 13:01 Titel: Re: AGB akzeptiert ohne zusätzlichen Kosten zu ahnen
manzana hat folgendes geschrieben::
Gibt es eine Möglichkeit, die Rechnung zu umgehen
Ja - indem man die Rechnung nicht bezahlt.
Zitat:
da man die AGB nicht sorgfätlg genung gelesen hat und von den Kosten nichts geahnt hat?
Weil das auch die dubiose Modellagentur weiß, wird sie sich davor hüten, gegen Nichtzahler ihrer fragwürdigen GERICHTLICH vorgehen zu wollen. ( Sie wird sich auf AUSSERGERICHTLICHE Drohschreiben, Inkasso-Androhungen usw. beschränken. )
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