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Unzucht mit Minderjährigen in der Türkei

 
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Marzipan2
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 24.09.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 24.09.06, 22:24    Titel: Unzucht mit Minderjährigen in der Türkei Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

ich möchte Ihnen zunächst meine Beweggründe für diese Anfrage nennen, damit Sie verstehen womit wir uns in einem anderen Forum gerade beschäftigen.
Hier diskutieren wir gerade über das Thema „Minderjährige im türkischen Strafrecht“ weil es eine erschreckende Zunahmen bei den sexuellen Übergriffen bei und mit minderjährigen meist deutschen Touristen-Mädchen in der Türkei gibt. Die teilweise mit perfiden Methoden vorgehenden Gigolos täuschen die Mädchen über Ihre wahren Absichten derart indem Sie Ihnen die wahre und einzige Liebe sowie z.T. sogar die Ehe versprechen daß sie bereitwillig zum Sex einwilligen. Wir haben auf einer Homepage einen Artikel gefunden von Rechtsanwalt Dr. Christian Rumpf, Stuttgart :“Die Ehre im türkischen Strafrecht“ in dem auf Artikel 423 im türkischen Strafrecht verweisen wird. Leider können wir den Artikel im Türkischen nicht finden und wären ebenso stark an einer deutschen Übersetzung interessiert um uns selbst Klarheit zu verschaffen ob ein Vorgehen von Seiten der Geschädigten Aussichten auf Erfolg hätte weitere Übergriffe zu verhindern.
Es gibt hierzu eine weiter Quelle: Das neue StGB (bekannt gemacht am 12.10.2004, in Kraft seit 1.6.2005; zwischenzeitlich schon wieder geändert!)
Hier haben wir auch nichts entsprechenden gefunden, Hätte in deutsch u.U. etwas gebracht??
Wir sind Ihnen für jede Hilfe dankbar- auch wenn Sie nur herausfinden könnten wo der Tatbestand " Unzucht mit Minderjährigen" im türkischen Strafrecht zu finden wäre.

Und nun etwas konkreter:
Annahme : Mitte August 2006 wäre eine 3- köpfige Familie zu der die 15-jährige Tochter gehört für 10 Tage im Hotel S. in Side-Türkei im Urlaub. Dort arbeitet auch der 26-jährige Kellner M., der sich an das Mädchen heran machen möchte. In der 2. Woche haben zuerst die Blicke und die „zufälligen“ Berührungen von M. bei dem Mädel die erste Wirkung gezeigt. Danach verbringen beide immer mehr Zeit miteinander. Der obligatorische abendliche Strandspaziergang gehört auch dazu. Kellner M verbringt neben seiner Arbeitszeit auch seine Freizeit mit dem Mädchen unbeobachtet von den Eltern. Nehmen wir nun weiter an der Kellner M. überredet unter Verwendung von jeder Menge Liebesschwüren u.a. auch das in Aussicht stellen einer späteren Heirat das Mädchen zum Beischlaf. Seine wahren Absichten sind aber nicht ehrenhaft und er will zu keinem Zeitpunkt mehr als nur den Sex mit ihr.
1.)
Wie sieht das türkische Strafrecht diese Sachlage?
2.)
was wäre wenn M. das nur für ein Visum für/ nach Deutschland täte?
3.)
Nehmen wir nun weiter an die Hotelleitung fordert M. und andere Angestellte auf Ihre Liebesdienste den weiblichen Gästen anzubieten um für die nächste Reiseseason genug Gäste zu haben , und nehmen wir an, die Hotelleitung duldet es dass Angestellte auch auf dem Hotelgelände mit Minderjährigen eine sexuelle Beziehung anbahnen und auch den Beischlaf vollziehen.
Ist dann die Hotelleitung wegen der Verletzung von Fürsorgepflichten und oder wegen einer ev. Anstiftung oder Förderung einer Straftat nach türkischem Recht zur Verantwortung zu ziehen?

Vielen Dank für eure Stellungnahme.
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Marzipan2
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 24.09.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 02.10.06, 12:15    Titel: Noch einfacher Antworten mit Zitat

Hallo liebe Formsgemeinde,

u.U. habe ich mein Anliegen etwas zu komplex formuliert. Desshalb die einfache Frage:
Hat hier jemand Ahnung vom türkischen Strafrecht- ganz allgemein gemeint?

LG
Marzipan
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Stephan1
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.07.2005
Beiträge: 460

BeitragVerfasst am: 15.10.06, 08:05    Titel: Antworten mit Zitat

Da das Mädchen über 14 ist würde sich selbst in Deutschland M. vermutlich nicht strafbar machen. Daher bezweifle ich stark, dass es in der Türkei so sein sollte.
Die Geschichte, dass junge Mädchen auf angebliche "Verehrer" reinfallen ist denke ich mal so alt wie die Menschheit und kommt auch in Deutschland täglich hundertfach vor.
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Marzipan2
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 24.09.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 15.10.06, 15:06    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Stephan,

vielen Dank für Deine Antwort ,
für die Sachlage in Deutschland stimme ich Dir zu , aber in der Türkei sieht es laut Rechtsanwalt Dr. Christian Rumpf, Stuttgart :“Die Ehre im türkischen Strafrecht“ in dem auf Artikel 423 im türkischen Strafrecht verweisen wird anders aus.
Nun lässt sich leider nur in dieser Veröffentlichung darüber etwas nützliches finden aber den aktuellen türkischen Gesetzestext kann ich nirgends finden und schon gar nicht in deutsch.

Somit bleibt die Frage offen.

Grüsse
Marzipan.
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Stephan1
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.07.2005
Beiträge: 460

BeitragVerfasst am: 16.10.06, 00:00    Titel: Antworten mit Zitat

Ok, daran habe ich nicht gedacht. Es könnte ja tatsächlich sein, dass das türkische Strafrecht in diesem Punkt strenger ist und z.B. den unter Versprechen einer Ehe erschlichenen Beischlaf unter Strafe stellt. Schließlich hatte dieser Sachverhalt ja in Deutschland bis vor einigen Jahren auch noch zivilrechtlich Relevanz.
Wenn man nun annnimmt, dass das Strafrecht der Türkei rückständiger ist, könnte es tatsächlich sein, dass dies unter Strafe steht.
Da sehe ich aber auch schwarz übers Internet etwas rauszufinden. Man müsste echt mal große Bibliotheken nach aktuellen Büchern über das türkische Strafrecht abklappern oder in Deutschland lebende Türken, die sich damit auskennen, befragen.
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