| Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
| Autor |
Nachricht |
Fortuna49 Interessierter
Anmeldungsdatum: 15.01.2006 Beiträge: 11
|
Verfasst am: 15.10.06, 09:05 Titel: Reform des VVG |
|
|
Wie ja kürzlich bekannt gegeben wurde, hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Versicherungsvertragsrechts beschlossen.
Meine Frage hierzu:
Wenn das Gesetz Gültigkeit erlangt (2008 ?): gilt diese Reform dann auch für Altverträge oder nur für Versicherungen, die ab Inkrafttreten abgeschlossen wurden?
Danke für die Antworten
Fortuna |
|
| Nach oben |
|
 |
Duisburger FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 22.03.2006 Beiträge: 665
|
Verfasst am: 15.10.06, 17:26 Titel: |
|
|
Normalerweise gelten die rechtlichen Rahmenbedingen bei Zustandekommen des Vertrages. Evtl. wird aber im Gesetz festgelegt, dass es rückwirkend auf alle Verträge anzuwenden ist (kommt z.B. bei Steuergesetzen oft vor).
Im Augenblick handelt es sich auch nur um einen Referentenentwurf der noch in der außerparlamentarischen Beratung ist. Die Fachgremien wurden bislang noch nicht einmal gehört. Ob das Gesetz daher tatsächlich 2008 in Kraft tritt ist fraglich. _________________ MfG,
Duisburger
Bitte immer die Foren-Regeln beachten. Im Zweifel hier einmal klicken zum nachlesen |
|
| Nach oben |
|
 |
Rembrandt FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.08.2005 Beiträge: 2634 Wohnort: Saarbrücken
|
Verfasst am: 15.10.06, 18:35 Titel: |
|
|
Wie der Presse zu entnehmen war, gilt das Gesetz auch für Altverträge.
Die Vorarbeiten zu dem neuen VVG liegen schon Jahre zurück. Das Gesetz wird mit großer Wahrscheinlichkeit 2008 in Kraft treten. |
|
| Nach oben |
|
 |
Duisburger FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 22.03.2006 Beiträge: 665
|
Verfasst am: 15.10.06, 20:59 Titel: |
|
|
| Rembrandt hat folgendes geschrieben:: |
Die Vorarbeiten zu dem neuen VVG liegen schon Jahre zurück. Das Gesetz wird mit großer Wahrscheinlichkeit 2008 in Kraft treten. |
Also mir liegt der Referentenentwurf vom 13. März 2006 vor und wird z.B. beim GDV heiß diskutiert. So kann der jedenfalls nicht ins Gesetz weil er in weiten Teilen nicht mit EU-Recht vereinbar ist.
Auch der Aufbau ist unlogisch:
§1 - Vertragstypische Pflichten
§2 - Rückwärtsversicherung
§3 - Versicherungsschein
usw.
Also die Rückwärtsversicherung vor den Versicherungsschein zu stellen ist schon mutig; zumal dort eigentlich nur geregelt ist, dass bei Kenntnis des Versicherungsfalls vor Vertragsschluß keine Leistung erbracht/gefordert werden muss/kann. _________________ MfG,
Duisburger
Bitte immer die Foren-Regeln beachten. Im Zweifel hier einmal klicken zum nachlesen |
|
| Nach oben |
|
 |
Fortuna49 Interessierter
Anmeldungsdatum: 15.01.2006 Beiträge: 11
|
Verfasst am: 16.10.06, 00:26 Titel: |
|
|
Hallo Duisburger,
was heißt in diesem Kontext "Rückwärtsversicherung"? Mir als "durchschnittlich intelligenter" Versicherungsnehmer ist schon klar,dass ein Versicherungsschutz erst mit Vertragsabschluss greifen kann und nicht bei zuvor eingetretenen Schadensfällen. Auf welche Versicherungsbereiche sollte sich laut Gesetzgeber / Referentenentwurf denn diese Rückwärtsversicherung beziehen?
Als treuer Prämienzahler - aber dennoch kritischer Versicherungskunde - käme ich mir schon etwas verar**** vor, wenn auch Leute ohne Prämienzahlung den Versicherungsschutz zu Lasten der tatsächlichen Beitragszahler genießen könnten....
Fortuna |
|
| Nach oben |
|
 |
Duisburger FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 22.03.2006 Beiträge: 665
|
Verfasst am: 16.10.06, 12:05 Titel: |
|
|
gehört zwar nicht zum Thread, aber wenn die Frage schon aufkommt:
Die Rückwärtsversicherung gibt z.b. bei der Kfz-Vers. Wenn ich den Vertrag z.b. erstmals am 1.8. abschließe (z.B. mit 100%) werde ich zum folgenden 1.1. nicht zurückgestuft (z.B. nach 80%) weil ich nicht mind. 6 Monate unfallfrei war (der Vertrag besteht ja noch nicht so lange).
Da macht es dann Sinn, den Vertrag z.B. auf den 1.6. rückwärts zu datieren (obwohl dort kein Risiko bestand) und am folgenden 1.1. bei unfallfreiem Verlauf in der Schadenfreiheitsklasse zu sinken. _________________ MfG,
Duisburger
Bitte immer die Foren-Regeln beachten. Im Zweifel hier einmal klicken zum nachlesen |
|
| Nach oben |
|
 |
Mogli FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.12.2004 Beiträge: 3586 Wohnort: Pfalz
|
Verfasst am: 16.10.06, 12:50 Titel: |
|
|
sorry, aber das ist eigentlich keine Rückwärtsversicherung, sondern eine Rückdatierung. Der technische Beginn wird rückdatiert, aber der materielle Beginn llegt in deinem Beispiel immer noch auf dem 01.08..
Ein Beispiel für eine echte "Rückwärtsversicherung", bei der auch der materielle Beginn zu einem früheren Zeitpunkt liegt: (das ist jetzt nur ein Beispiel,an dem man ganz gut sehen kann, um was es geht. Sowas gab´s früher mal, als die Schiffe noch keine Funkgeräte hatten. Aktuelles Beispiel kommt nachher):
Zu einer Zeit, die noch lange nicht so modern war wie unsere, hat ein Bremer Kaffegroßhändler eine Partie Rohkaffee in Südamerika gekauft. Für diese Ladung will er eine Transportversicherung abschließen. Das Schiff soll Anfang Februar in Südamerika lossegeln. Ende Januar erhält der Großhändler ein Telegramm, wo drinsteht, das Schiff hat Mitte Januar den Hafen bereits verlassen und schwimmt schon auf dem Südatlantik - wenn es noch schwimmt und nicht schon untergeganen ist, man weiß es ja nicht, es gibt ja noch keine Funkgeräte.
Der Großhändler kann nun eine Transportversicherung nehmen, die rückwirkend zu dem Zeitpunkt beginnt, zu dem das Schiff den Hafen verlassen hat. Es wird also nicht nur der technische Beginn rückdatiert, sondern auch der materielle Beginn (Haftung des Versicherers) liegt auf einem früheren Zeitpunkt. Voraussetzung ist die beiderseitige Ungewissheit: weder Versicherungsnehmer noch Versicherer wissen, ob das Schiff noch schwimmt oder schon gesunken ist
Das nur als Beispiel zur Verdeutlichung, was "Rückwärtsversicherung" heißt.
Genau so etwas wie in diesem Beispiel gibt es heute nicht mehr. Die Bewegung aller Schiffe ist genau bekannt. Aber es gibt ein anderes Beispiel, auch recht exotisch, kommt aber vor. Bei der D&O-Liability-Insurance (D&O steht für directors and officers, es handelt sich um eine Management-Haftpflichtversicherung) gilt als Eintritt des Versicherungsfalles nicht, wie sonst in der Allgemeinen Haftpflichtversicherung üblich, das Schadenereignis, sondern der Verstoß, der zum Schaden geführt hat. Dieser Verstoß (also der Zeitpunkt, an dem der Manager Unfug getrieben hat) kann vor dem Vertragsabschluss liegen. Wenn sich später ein Vermögensschaden rausstellt, ist die Sache versichert.
Echte "Rückwärtsversicherungen" gibts also heute noch bei bestimmten Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungen. _________________ Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst. |
|
| Nach oben |
|
 |
dermayer FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 11.08.2006 Beiträge: 107 Wohnort: Stuttgart
|
Verfasst am: 16.10.06, 17:53 Titel: |
|
|
| Duisburger hat folgendes geschrieben:: |
Also mir liegt der Referentenentwurf vom 13. März 2006 vor und wird z.B. beim GDV heiß diskutiert. So kann der jedenfalls nicht ins Gesetz weil er in weiten Teilen nicht mit EU-Recht vereinbar ist.
|
Mittlerweile gibts auch ein VVG-E  |
|
| Nach oben |
|
 |
Duisburger FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 22.03.2006 Beiträge: 665
|
|
| Nach oben |
|
 |
asphaltsurfer FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 25.11.2005 Beiträge: 2023 Wohnort: Stuttgart
|
Verfasst am: 16.10.06, 21:15 Titel: |
|
|
dermayer hat folgendes geschrieben
| Zitat: | Duisburger hat folgendes geschrieben::
Also mir liegt der Referentenentwurf vom 13. März 2006 vor und wird z.B. beim GDV heiß diskutiert. So kann der jedenfalls nicht ins Gesetz weil er in weiten Teilen nicht mit EU-Recht vereinbar ist.
Mittlerweile gibts auch ein VVG-E |
Das ist ja der Referentenentwurf  |
|
| Nach oben |
|
 |
dermayer FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 11.08.2006 Beiträge: 107 Wohnort: Stuttgart
|
|
| Nach oben |
|
 |
|