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Verfasst am: 16.10.06, 16:25 Titel: Gesundheitsfragen / BU Versicherung
Ich habe in meinem Versicherungsantrag (Berufsunfähigkeitsversicherung) alle Ärzte angegeben. Unter anderem den Allgemeinmediziner. Die Fragen nach Atemwegerkrankungen , Magenschmerzen etc. habe ich verneint.
War das ein Fehler, hätte ich jeden normalen Husten oder Schnupfen angeben müssen oder war es ausreichend den Arzt ,mit dem Hinweis das das der Hausarzt ist, anzugeben?
Und was wäre im Leistungsfall (z.B. Rückenleiden), könnte die Versicherung durch das eben Geschriebene, trotz fehlendem Zusammenhang, die Leistung verweigern?
Verfasst am: 16.10.06, 17:49 Titel: Re: Gesundheitsfragen / BU Versicherung
derbarbar hat folgendes geschrieben::
Ich habe in meinem Versicherungsantrag (Berufsunfähigkeitsversicherung) alle Ärzte angegeben. Unter anderem den Allgemeinmediziner. Die Fragen nach Atemwegerkrankungen , Magenschmerzen etc. habe ich verneint.
War das ein Fehler, hätte ich jeden normalen Husten oder Schnupfen angeben müssen oder war es ausreichend den Arzt ,mit dem Hinweis das das der Hausarzt ist, anzugeben?
Und was wäre im Leistungsfall (z.B. Rückenleiden), könnte die Versicherung durch das eben Geschriebene, trotz fehlendem Zusammenhang, die Leistung verweigern?
Eigentlich simpel- die Gesundheitsfragen sind wahrheitsgemäß vollständig zu beantworten, wobei Bagatellerkrankungen wie der genannte Husten oder Schnupfen nicht erwähnt werden muss, wenn diese nicht besonders gehäuft auftreten...
Ich hatte, wie erwähnt, meine Hausarzt angegeben. Wer soll sich noch daran erinnern wie oft er in den letzten 5 Jahren erkältet war oder Magendarmgrippe hatte.
Bei Interesse hätten Sie den ja anschreiben können oder nicht?
Ich hatte, wie erwähnt, meine Hausarzt angegeben. Wer soll sich noch daran erinnern wie oft er in den letzten 5 Jahren erkältet war oder Magendarmgrippe hatte.
Bei Interesse hätten Sie den ja anschreiben können oder nicht?
Und zur zweiten Frage?
Die zweite Frage ist mit der ersten beantwortet- wenn etwas nicht angegeben werden muss, ist dies auch weder Rücktritts- noch Anfechtungsgrund.
Die Frage ist nicht, ob man in 5 Jahren 2-3 mal erkältet war, sondern im (übertrieben ausgedrückt) 2-Wochentakt... Und wenn jemand angibt, KEINE Erkrankungen zu haben und der Hausarzt eine Pflichtangabe ist, warum sollte die Gesellschaft den Arzt anschreiben? Das wird nur für stichprobenartige Kontrollen gemacht...
Hier herschen meisst völlig realitätsfremde Wunschvorstellungen. Tatsache ist, ein Arztbesuch mit Behandlung wegen was auch immer reicht aus um eine Klage um BU Rente zu verlieren wenn die Versicherung wegen arglistiger Täuschung anficht.
Es muss noch nicht mal ein Arztbesuch vorliegen, es reicht aus wenn die Versicherung behauptet, der Versicherungsnehmer hätte von der unterstellten Erkrankung gewusst.
Einen sicheren Vertrag in dieser Hinsicht gibt es nicht, das hängt alles davon ab was im Leistungsfall tatsächlich passiert und was die Versicherung bei der Leistungsprüfung dann in die ärztlichen Unterlagen der Vergangenheit hineininterpretiert. Das ist nämlich das, was als erstes ausführlich geprüft wird. Der aktuelle Anlass der zum Leistungsantrag geführt hat wird wenn hier was gefunden wird dann gar nicht mehr weiterverfolgt....Nichtsdestotrotz wird in diesem Fall die behauptete Berufsunfähigkeit seitens des Versicherungsnehmers trotzdem zusätzlich abgestritten. Beweisen muss die Versicherung hierzu nämlich erstmal gar nichts.
Und was in all den ärztlichen Unterlagen so alles steht, das weiss im Detail kein einziger Versicherungsnehmer, denn was auf den Karteikarten des Arztes sich so alles findet bleibt ihm verschlossen. Ein falscher oder fehlerhafter Eintrag, so unsinnig er auch sein mag, wird dann zum Fakt der ihn in ein Zivilverfahren zwingt.
So er sich´s leisten kann.
Der springende Punkt bei der Sache ist nämlich die Tatsache, dass der Versicherungsnehmer vor Gericht jeden Punkt den die Versicherung unterstellt hat wiederlegen muss.
Zuerst wird dann also seitens der Justiz geklärt ob denn eine arglistige Täuschung tatsächlich vorliegt. Ist man dieser Meinung, dann muss man sich wegen weiterer Punkte nämlich keine weitere Arbeit machen.
Sollte das Gericht der Meinung sein der Versicherungsnehmer wäre erstmal im Recht geht dannach nämlich der Streit um die behauptete Berufsunfähigkeit weiter......Mehr nicht, denn kommt man hierbei zu der Meinung, nicht berufsunfähig, muss man sich seitens der Justiz keine weitere Arbeit machen.
Jetzt beginnen in der Regel die Gutachterschlachten die man vermeiden sollte. Wirklich weiter in einen Verfahren geht es leider erst, wenn das Gericht ein Gutachten veranlasst.
Kommt es hierbei zu einer anerkannten Berusunfähigkeit ist das ganze noch immer nicht zu Ende. Als nächstes kannn nämlich der Streit um das tatsächlich ausgeübte Berufsbild zu weiteren 2 Jahren vor Gericht führen. Davon hängt ja letzten Endes die Berufsunfähigkeit ab. Diese Schlacht wird aber auch geführt, wenn der Versicherungsnehmer den Kopf unter´m Arm trägt und tatsächlich schon voll erwerbsunfähig ist.
Zwei Jahre pro unterstellter Behaupung muss man also zum ausräumen vor Gericht schon mal mindestens einkalkulieren. Acht Jahre vor Gericht auf Grund von völlig substanzlosen Behauptungen können da also schon mal locker rumgehen. Und das Verfahren gewinnen muss man deshalb noch lange nicht.......
Auf diese Art geht das ganze wenn man in diese Mühle kommt in der realen Welt vor Gericht tatsächlich ab. Abseits von völlig witzlosen Grundsatzurteilen für die sich ein Richter nicht interessieren muss und abseits von intelligenten Ausführungen im kommentierten VVG.
Und natürlich, klar....Alles kann, nichts davon muss sein. Aber keiner hat wohl eine funktionierende Glaskugel um in die Zukunft zu sehen.
danke für die ausführliche Antwort!
Aber kann die Versicherung zum Beispiel bei einer psychischen Erkrnkung (für die vielleicht sogar ein Risikozuschlag erhoben wurde), die Leistung verweigern, weil man vielleicht bein Hausarzt vergessen hat eine Magen-Darminfektion, Gastritis, Übelkei usw. anzugeben? Aus meiner Sicht besteht hier keine Kausalität und der Hausarzt wurde ja schließlich angegeben.
Wie sieht die Sachlage hier konkret aus?
Hier herschen meisst völlig realitätsfremde Wunschvorstellungen.
Aus Ihrem Posting spricht leider die geballte Lebenserfahrung. Deshalb plädiere ich auch dafür
a) das Risiko auf mehrere Gesellschaften zu verteilen. Wenn ich also eine BU-Rente von 3.000 Euro versichern möchte, schliesse ich drei Policen zu je 1.000 Euro bei drei verschiedenen Gesellschaften ab,
b) beim Abschluss nicht nur auf den Preis zu achten, sondern auch mal anderweitige Zahlen über die Versicherer, zum Beispiel die Klagequote (ohne Direktversicherer), mit in die Entscheidung einzubeziehen,
c) nicht den schwindeligen Versprechungen von Versicherungsvertretern zu glauben, sondern grundsätzlich immer alle Angaben zu den Vorerkrankungen absolut gewissenhaft und vollständig zu machen, notfalls durch Anlagen zum Antrag, da die kleinen Felderchen in den Antragsformularen in den allerseltensten Fällen ausreichen werden. Anträge nicht von Versicherungsvertretern ausfüllen lassen, sondern selbst gewissenhaft ausfüllen,
d) vor Antragstellung bei den gewünschten Versicherern sog. Probeanträge zu stellen (alle gleichzeitig), um entsprechende Probleme bei der Gesundheitsprüfung im Vorfeld abzuklären (Ausschlüsse, Risikoaufschläge). Kommt später nämlich nicht so gut, wenn man in den Anträgen angeben muss, dass andere Versicherer bereits abgelehnt haben.
Ich hatte, wie erwähnt, meine Hausarzt angegeben. Wer soll sich noch daran erinnern wie oft er in den letzten 5 Jahren erkältet war oder Magendarmgrippe hatte.
Bei Interesse hätten Sie den ja anschreiben können oder nicht?
Falscher Ansatz:
Der Versicherer wird den Hausarzt nämlich erst im Schadensfall anschreiben und dem Versicherungsnehmer dann aus jeder Lücke/Abweichung zwischen Historie und Antrag versuchen einen Strick zu drehen.
Wenn der Versicherungsnehmer sich nicht erinnern kann, muss er selbst vor Vertragsabschluss seinen Hausarzt befragen, damit er die geforderten Angaben zu seinen Vorerkrankunge in seinem Versicherungsantrag vollständig machen kann.
Aber kann die Versicherung zum Beispiel bei einer psychischen Erkrnkung (für die vielleicht sogar ein Risikozuschlag erhoben wurde), die Leistung verweigern, weil man vielleicht bein Hausarzt vergessen hat eine Magen-Darminfektion, Gastritis, Übelkei usw. anzugeben?
Sie kann es zumindest versuchen.
derbarbar hat folgendes geschrieben::
Aus meiner Sicht besteht hier keine Kausalität und der Hausarzt wurde ja schließlich angegeben. Wie sieht die Sachlage hier konkret aus?
Na und? Der Versicherungsnehmer muss im Antrag wahrheitsgemässe und vollständige Angaben machen. Und der Hausarzt wird von der Versicherung erst nach Eingang einer Schadensmeldung kontaktiert ...
Ich muss zum Thema Hausarzt.(leider) auch noch was sagen. Ich persönlich hatte vor Vertragsabschluss schriftlich vereinbart, dass sich die Versicherung beim Hausarzt informiert. Das hatte sie damals auch getan. Vom Antrag bis zur Policierung vergingen geschlagene 5 Monate. Ich muss noch dazu sagen, dass ich so gut wie nie krank war und die Definition Hausarzt hier schon fast fehl am Platz war. Der hatte auf jeden Fall über einen Zeitraum von 8 Jahren vor Antrag meine Daten.
Die arglistige Täuschung wurde trotzdem aus den Unterlagen DIESES Arztes konstruiert. Perverserweise mit Einträgen die JAHRE nach Vertragsabschluss entstanden waren
Man kann also machen was man will, anfechten geht leider immer. Man kann diese Möglichkeit echt weder verhindern noch ausschliessen. Ich hatte damals auch aus heutiger Sicht alles richtig gemacht.
Zum Thema VVG und Realität vor Gericht......die Richter beider Instanzen hat das niemals auch nur ansatzweise interessiert.Und dieser Fakt um die Antragstellung herum alleine wäre schon Grund genug gewesen den Standpunkt der Versicherung von Seite des Gerichtes abzulehnen.
Zumindest wenn man all die Kommentare im VVG zu diesem Thema und die sogenannte ´gängige Rechtsprechung´ betrachtet.
Was leider wie gesagt die Richter alles nicht interessieren muss. Ebensowenig wie eine Beweiswürdigung der Unterlagen des Versicherungsnehmers oder eine notwendige Zeugenvernehmung zum Thema.
Ich persönlich war im Prinzip wegen heisser Luft 7 Jahre vor Gericht und dass ich das Verfahren dann letztendlich gewonnen habe war nur Glück und hatte nichts mit meiner hervorragenden Beweislage über die medizinischen Unterlagen zu tun.
Es ging immer nur um meine ´GLAUBWÜRDIGKEIT´
Ein Witz. Allerdings einer bei dem einem das Lachen im Halse steckenbleibt wenn man bedenkt dass es so jedem passieren kann. Und bei den Summen um die es im Leistungsfall meisst geht ist das ganze natürlich auch schon aus diesem Grund nie auszuschliessen.
Also sollte ich vielleicht besser eine Nachmeldung nach Rücksprache mit meinem Hausarzt durchfähren.
Jetzt habe ich aber schon den Versicherungschein, geht das jetzt immernoch?
Also sollte ich vielleicht besser eine Nachmeldung nach Rücksprache mit meinem Hausarzt durchfähren.
Jetzt habe ich aber schon den Versicherungschein, geht das jetzt immernoch?
Ich habe mit der Sachbearbeiterin gesproch und ihr gesagt das die von mir angefordert Auskunft meiner Krankenkasse (5 Jahres Übersichterst meiner Arbeitsunfähigkeitszeiten nebst Diagnosen) jetzt erst eingetroffen wäre.
Ich hatte noch gefragt ob mein Hausarzt angeschrieben worden sei, da ich zum Antragszeitpunkt einen 5 Jahres Zeitraum nicht kopf haben hatte.
Sie sagte, sie haben ihren Arzt ja angegeben, das reicht uns!!! (kann sich im Schadensfall wohl nicht darauf berufen )
Dennoch teilte ich Ihr mit, dass ich ihr die Übersicht zu faxen würde.
Sie erwiderte das Sie dies dann nochmals kurz dem ärztlichen Dienst vorlegen werde.
Das Fax hat sie jetzt, darin habe ich sie nochmal gebeten bei weiteren Fragen meinen Hausarzt zu befragen.
Jetzt bin ich mal gespannt!
ich habe heute mit der Sachbearbeiterin telefonoert, diese sagte mir, dass alles O.K sei.
Ich frage daraufhin, ob ich etwas scgriftliches bekomme. Sie erwider:"eigentlich nicht".
Ich bestand jedoch auf eine schriftliche Bestätigung meiner zugesandten KK Übersicht.
Das wäre kein Problem, sind würde mir diese zusenden.
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