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Pachtvertrag

 
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Crun
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.10.2005
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 10.10.06, 23:40    Titel: Pachtvertrag Antworten mit Zitat

Hallo .

Eine Bekante von mir ,betreibt ein Geschäft mit dem Verpächter in einem Gebäude.
A ist Unten Erdgeschoß-B oben drüber.Da der Verpächter des öfteren schließen musste,wegen Reperaturarbeiten,blieb von A das Geschäft zu ,da A
Abhängig von der Kundschaft des Verpächters ist.

So jetzt meine Frage :Kann A ihren Ausfall ,von B fordern.?
irgend jemand muss doch haftbar sein.

Gruß Crun
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Ivanhoe190
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.01.2005
Beiträge: 354

BeitragVerfasst am: 19.10.06, 08:42    Titel: Antworten mit Zitat

das ganze besser mal ohne "bekannte" formulieren, nur A und B.

welche branche ist das denn, also dass B nur arbeit hat, wenn A kunden weiterleitet?
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