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Eine Bekante von mir ,betreibt ein Geschäft mit dem Verpächter in einem Gebäude.
A ist Unten Erdgeschoß-B oben drüber.Da der Verpächter des öfteren schließen musste,wegen Reperaturarbeiten,blieb von A das Geschäft zu ,da A
Abhängig von der Kundschaft des Verpächters ist.
So jetzt meine Frage :Kann A ihren Ausfall ,von B fordern.?
irgend jemand muss doch haftbar sein.
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