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Verfasst am: 17.10.06, 12:12 Titel: Genaue Bedeutung und Anwendbarkeit des Projektschutzes ?
Hallo,
ich wollte mich mal auf diesem Weg über die genaue Bedeutung vom Projektschutz und dessen Anwendbarkeit informieren.
Folgende Sachlage:
Wir ein junges Unternehmen möchten unseren Kunden im Ausland (nicht Eu) produkte eines Deutschen Herstellers anbieten. Nun besteht ja die Möglichkeit, wenn wir unseren Kunden die genauen Technischen Daten des benötigten Produktes zukommen lassen, dass diese sich direkt an den Hersteller wenden und direkt beziehen und wir leer ausgehen. Dies möchten wir verhindern
Ferner möchten wir in naher Zukunft diesen Deutschen Hersteller im Land des Kunden vertreten und Vertriebspartner des gewünschten Landes sein (mit Gebietschutz).
Nun meine frage: Greift der Projektschutz in dieser Konstelation ?
Und wenn, dann nur auf das erste Geschäft oder auch auf das gesamte Projekt ? (Als Projekt sehen wir auch den zukünftigen Vertrieb im gewünschten Land an) bzw. kann man dies als Projekt bezeichnen ?
Wahrscheinlich wird der Hersteller auch informationen über unseren Kunden und dessen Qualivikation und Referenzen erwünschen.
Zu erwähnen ist auch das wir noch keinerlei Partnerschaft ect. mit unserem ausländischen Kunden geschlossen haben.
Ich möchte mich bei allen Juristen und angehenden schon mal im Voraus bedanken die sich die Zeit genommen haben sich mein Posting durchzulesen und mir weiterzuhelfen.
Als Patentschutz kenn ich, was soll nun Projektschutz sein. Wenn Sie keine internationale Patente haben kann jeder die Idee klauen. Und selbst wenn Sie Patente haben wird man was ähnliches Herstellen.
Sonst würde Cola Pepsi erschiessen
Klaus _________________ Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
ich glaube du hast meinen Beitrag etwas missverstanden. Es wird überhaupt nicht beabsichtig irgendwelche Sachen Herzustellen, zumindest nicht von unserer Seite aus.
Als beispiel:
Wir möchten einen LCD Fernseher von Löwe kaufen und diesen an unsere ausländischen Kunden verkaufen. Als Projektschutz ist eine Absprache oder besser gesagt ein Vertrag gemeint, in dem geregelt ist das Geräte von Löwe nur wir in dieses Land verkaufen dürfen.
Das heisst das unsere Kunden nicht die möglichkeit haben direkt bei Löwe den Fernseher zu kaufen sondern Ihn bei uns bestellen müssen.
Patente haben wir keine angemeldet und haben auch nicht vor ihn naher Zukunft irgendwelche anzumelden.
Mirwähre eigentlich nur wichtig zu erfahren was genau in so einen Vertrag (Projektschutz) reinkommt. Und auf welche feinheiten ich achten muss.
Warum sollte jemand einen Vertrag eingehen der in an Sie bindet.
Aber wieso nicht man kann in den Vertrag reinschreiben das die niemals direkt einkaufen. Normalerweise gibt so einen Schutz vom Hersteller nicht vom Kunden
Klaus _________________ Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
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