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Verfasst am: 16.10.06, 16:38 Titel: Auslandstätigkeit und Personengesellschaft in der BRD
Mich würde die Beantwortung folgender Frage interessieren:
A arbeitet in einem afrikanischen Land, mit dem es kein DBA gibt. Arbeitgeber ist eine afrikanische Unternehmung. Gleichzeitig hat A in Deutschland eine kleine Firma, die von seiner Ehefrau geführt wird. Ist das Auslandseinkommen (das im übrigen auf ein deutsches Konto überwiesen wird) hier zu versteuern?
Vielen Dank!
Und das gilt tatsächlich auch, wenn der Arbeitgeber ein ausländisches Unternehmen ist und der Arbeitnehmer seinen Arbeitsort im Ausland hat?
Grundsätzlich gilt in Deutschland das Welteinkommensprinzip, wenn man hier seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Das heißt, das gesamte Welteinkommen ist dann in Deutschland zu versteuern.
In einem DBA kann geregelt werden, dass
a) entweder die Steuern in dem anderen Staat zu entrichten sind oder
b) die Steuern in beiden Staaten zu zahlen sind, dann wird die ausl. Steuer auf die deutsche Steuer angerechnet.
Gibt es kein DBA, gilt nun mal das Welteinkommensprinzip.
Wann, wo, wie und wer der Arbeitgeber ist oder um was für Einkünfte es sich handelt, spielt überhaupt keine Rolle, wenn kein DBA existiert.
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