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Man muss die Begriffe "Referendar" und "Rechtsreferendar" unterscheiden.
Stimmt. Ein Lehramtskandidat z. B. leistet sein Referendariat üblicherweise an Schulen ab, nennt sich aber auch Referendar (Stud.Ref.). _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
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