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Verfasst am: 20.10.06, 12:46 Titel: Schwerer Verkehrsunfall, Anspruch auf schmerzensgeld?
Folgender Sachverhalt:
Verkehrsunfall in der Stadt: Rentner (89) und Ehefrau (86) fahren im Xyz Benz auf einer Bundesstraße innerorts. Ehemann erleidet plötzlich einen Schlaganfall und das Fahrzeug steuert geradezu ungebremst auf die Gegenfahrbahn.
Geschädigter kann nicht mehr ausweichen- Frontalaufprall. Wagen des Geschädigten (Opel Astra) Airbags ausgelöst, Achse verbogen, Reifen vorne links geplatzt, erheblicher Blechschaden mehrerer Karrosserieteile, vermutlich Totalschaden. Feuerwehr und Polizei werden gerufen alle beteiligten werden ins Krankenhaus eingeliefert.
Geschädigter erleidet Schock, Verdacht auf Schleudertrauma und Schmerzen im Thorax und Abdomenbereich aufgrund von Zusammenprall mit dem Airbag.
Das Fahrzeug des Geschädigten war ein Mietwagen, deshalb vermutlich keinerlei Sachschäden die der Geschädigte zu tragen hat. Unfallursache aber laut Zeugen, Polizei und Feuerwehr eindeutig: Rentner konnte das Fahrzeug aufgrund des Schlaganfalles nicht mehr steuern.
Geschädigter musste diverser Untersuchungen im Khs. über sich ergehen lassen, Diagnose Thoraxprellung, Schmerzen im Bauchbereich. Kann Khs. nach ca. 2h wieder verlassen, es werden Medikamente verchrieben, 1 Woche arbeitsunfähig (Angestellter)
Fragen:
1.) Hat Geschädigter Recht auf Schmerzensgeld / Entschädigung?
2.) Wenn ja, wie sollte diese geltend gemacht werden? Ist ein Anwalt erforderlich?
3.) Anwaltskosten müssen ggf. vom Geschädigten im Vorraus bezahlt werden?
Besteht evtl. Chance auf spätere Übernahme der Kosten durch gegnerische Versicherung?
4.) Macht die Geltendmachung Sinn, bzw. wie stehen solche Chancen normalerweise?
Geschädigter hat keine Rechtschutzversicherung.
1.) Hat Geschädigter Recht auf Schmerzensgeld / Entschädigung?
Ja.
Lauschbert hat folgendes geschrieben::
2.) Wenn ja, wie sollte diese geltend gemacht werden? Ist ein Anwalt erforderlich?
Der Geschädigte sollte sich unbedingt so schnell wie möglich einen Fachanwalt für Verkehrsrecht nehmen.
Die Kosten für den Anwalt muss die KFZ-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners bezahlen.
Lauschbert hat folgendes geschrieben::
3.) Anwaltskosten müssen ggf. vom Geschädigten im Vorraus bezahlt werden?
Sehr unwahrscheinlich, da die gegnerische KFZ-Haftpflichversicherung dafür aufkommen muss, wird der Rechtsanwalt wohl keinen Vorschuss verlangen.
3.) Anwaltskosten müssen ggf. vom Geschädigten im Vorraus bezahlt werden?
Sehr unwahrscheinlich, da die gegnerische KFZ-Haftpflichversicherung dafür aufkommen muss, wird der Rechtsanwalt wohl keinen Vorschuss verlangen.
Das würde ich so pauschal keinesfalls sagen! Schließlich weiß der Anwalt nie, wie es um die Zahlungsfähigkeit und -willigkeit der Gegner bestellt ist. Aber man wird jedenfalls auch einen Anwalt finden können, der ohne Vorschussleistung arbeitet.
Außerdem: Wenn es nur um Schmerzensgeld geht, wird der Streitwert auch relativ niedrig bleiben, dementsprechend auch die Anwaltskosten, sowie etwaige Vorschussleistungen.
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