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Verfasst am: 15.09.04, 01:12 Titel: Auskunftspflicht von Betreuern
Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich der Auskunftspflicht von Betreuern gegenüber von Verwandten. Kann ein Betreuer den aktuellen Aufenthaltsortes des zu Betreuenden bezügl. seines Wohnortwechsels gegenüber dessen eigenen Verwandten (z.B. Schweste oder Neffe/Nichte) verschweigen?
Verfasst am: 15.09.04, 08:22 Titel: Re: Auskunftspflicht von Betreuern
karl hat folgendes geschrieben::
Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich der Auskunftspflicht von Betreuern gegenüber von Verwandten. Kann ein Betreuer den aktuellen Aufenthaltsortes des zu Betreuenden bezügl. seines Wohnortwechsels gegenüber dessen eigenen Verwandten (z.B. Schweste oder Neffe/Nichte) verschweigen?
Verfasst am: 16.09.04, 01:10 Titel: Re: Auskunftspflicht von Betreuern
Dann ist es schon eine ziemlich bittere Angelegenheit, wenn der Kontakt zwischen der eigenen Verwandschaft durch einen Betreuer verwehrt werden kann...
Die Vorgeschichte dazu ist eigentlich ziemlich simpel. Mindestens einmal im Jahr hat unsere Familie meinen Onkel in seiner Heimatstadt besucht, bis eine Bekannte von ihm als Betreuerin eingesetzt worden ist. Nach einer Weile war er nicht mehr erreichbar, hat uns jedoch später telefonisch kontaktiert, dass es ihm gut gehe, er sich mal hier und dort aufhalte. Aufgrund seines Alters und leider auch zunehmenden Verwirrtheit konnte er uns nicht seinen genauen Aufenthaltsort nennen. Seine Betreuerin verweigerte uns trotzt einigen Telefongesprächen seinen genauen Aufenthaltsort. Mittlerweile ist unser Onkel Verstorben ohne von uns wenigstens einen "Abschiedsbesuch" erhalten zu haben...
Verfasst am: 17.09.04, 23:11 Titel: Re: Auskunftspflicht von Betreuern
-uns ist es auch passiert, dass ein Angehöriger sich plötzlich bei niemandem mehr gemeldet hat, nachdem er ins Ausland verzogen war. Ihm wurde vorgegaukelt, er könne jederzeit zürück kommen.
In Ihrem Fall wurden wohl auch Ängste aufgebaut, die der Realität nicht entsprechen.
MfG ahli
Verfasst am: 25.09.04, 19:49 Titel: Re: Auskunftspflicht von Betreuern
Hallo,
der rechtliche Betreuer vertritt die Interessen des Betreuten. Es wäre möglich, dass der Betreute nicht wollte, dass Hinweise an Dritte weiter gegeben werden. Gruss andre (rechtl. Betreuer BGB)
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