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Auskunftspflicht von Betreuern

 
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karl
Gast





BeitragVerfasst am: 15.09.04, 01:12    Titel: Auskunftspflicht von Betreuern Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe eine Frage bezüglich der Auskunftspflicht von Betreuern gegenüber von Verwandten. Kann ein Betreuer den aktuellen Aufenthaltsortes des zu Betreuenden bezügl. seines Wohnortwechsels gegenüber dessen eigenen Verwandten (z.B. Schweste oder Neffe/Nichte) verschweigen?

vielen Dank im vorraus.
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Vormundschaftsrichter
Gast





BeitragVerfasst am: 15.09.04, 08:22    Titel: Re: Auskunftspflicht von Betreuern Antworten mit Zitat

karl hat folgendes geschrieben::
Hallo,

ich habe eine Frage bezüglich der Auskunftspflicht von Betreuern gegenüber von Verwandten. Kann ein Betreuer den aktuellen Aufenthaltsortes des zu Betreuenden bezügl. seines Wohnortwechsels gegenüber dessen eigenen Verwandten (z.B. Schweste oder Neffe/Nichte) verschweigen?



Ja, das kann er.
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karl
Gast





BeitragVerfasst am: 16.09.04, 01:10    Titel: Re: Auskunftspflicht von Betreuern Antworten mit Zitat

Dann ist es schon eine ziemlich bittere Angelegenheit, wenn der Kontakt zwischen der eigenen Verwandschaft durch einen Betreuer verwehrt werden kann...

Die Vorgeschichte dazu ist eigentlich ziemlich simpel. Mindestens einmal im Jahr hat unsere Familie meinen Onkel in seiner Heimatstadt besucht, bis eine Bekannte von ihm als Betreuerin eingesetzt worden ist. Nach einer Weile war er nicht mehr erreichbar, hat uns jedoch später telefonisch kontaktiert, dass es ihm gut gehe, er sich mal hier und dort aufhalte. Aufgrund seines Alters und leider auch zunehmenden Verwirrtheit konnte er uns nicht seinen genauen Aufenthaltsort nennen. Seine Betreuerin verweigerte uns trotzt einigen Telefongesprächen seinen genauen Aufenthaltsort. Mittlerweile ist unser Onkel Verstorben ohne von uns wenigstens einen "Abschiedsbesuch" erhalten zu haben...
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ahli
Gast





BeitragVerfasst am: 17.09.04, 23:11    Titel: Re: Auskunftspflicht von Betreuern Antworten mit Zitat

-uns ist es auch passiert, dass ein Angehöriger sich plötzlich bei niemandem mehr gemeldet hat, nachdem er ins Ausland verzogen war. Ihm wurde vorgegaukelt, er könne jederzeit zürück kommen.
In Ihrem Fall wurden wohl auch Ängste aufgebaut, die der Realität nicht entsprechen.
MfG ahli
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andre7
Gast





BeitragVerfasst am: 25.09.04, 19:49    Titel: Re: Auskunftspflicht von Betreuern Antworten mit Zitat

Hallo,
der rechtliche Betreuer vertritt die Interessen des Betreuten. Es wäre möglich, dass der Betreute nicht wollte, dass Hinweise an Dritte weiter gegeben werden. Gruss andre (rechtl. Betreuer BGB)
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