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Was darf ein CRI ??

 
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Anna Conda
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.04.2005
Beiträge: 129

BeitragVerfasst am: 04.10.06, 19:33    Titel: Was darf ein CRI ?? Antworten mit Zitat

Hallo liebe Fliegerkollegen, kann mir mal jemand sagen, was ein Class Rating Instructor CRI (A) alles darf ?

Ich weiß, er darf durchführen:
>> Ausbildung für eine Klassenberechtigung
>> Einstündige Übungsflüge zur Lizenzverlängerung

Was darf er noch ?

Darf er auch:
Frage >> Ausbildung eines PPL-A national 750 kg -Inhabers auf PPL-A national 2000kg durchführen (ist das eine Klassenberechtigung innerhalb des PPL-A national ?
Frage >> Nachtflugausbildung durchführen ?

Ich finde darauf keine Antworten in den undurchsichtigen JAR. Böse

Darum danke schon mal für eure Antworten. Winken
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ATCler
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 333
Wohnort: Berg

BeitragVerfasst am: 13.10.06, 08:12    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Anna,

sorry, dass es etwas länger gedauert hat, bis Du eine Antwort bekommst, aber ich war im Urlaub und habe mich zudem mal schlau gemacht!
Zitat:
Ich weiß, er darf durchführen:
>> Ausbildung für eine Klassenberechtigung
>> Einstündige Übungsflüge zur Lizenzverlängerung

Korrekt!
Zitat:
Darf er auch:
>> Ausbildung eines PPL-A national 750 kg -Inhabers auf PPL-A national 2000kg durchführen (ist das eine Klassenberechtigung innerhalb des PPL-A national ?

Ja, darf er! Die Begründung lieferst Du bereits in der Klammer mit!
Zitat:
>> Nachtflugausbildung durchführen ?

NEIN, weil dies keine Klassenberechtigung ist sondern eine Flugausbildung.
Diese fällt in den Bereich eines FI.
Nachzulesen ist dies alles in JAR-FCL 1.375
_________________
Grüße,
Thomas

Man muss nicht alles wissen, aber zumindest wo´s steht!
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Leon6
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.04.2005
Beiträge: 613

BeitragVerfasst am: 21.10.06, 18:25    Titel: Antworten mit Zitat

super, danke für die detaillierten Informationen Smilie

die Fragen waren bei uns auch nie so ganz klar beantwortet. Die Länderbehörden scheinen sich da auch nicht so ganz einig zu sein. Wie ich im internet gesehen habe, erlaubt die Länderbehörde BW (bis sie "neue Erkenntnisse" hat) sogar Nachtflugausbildung.
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