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Verfasst am: 23.10.06, 15:45 Titel: Autodiebstahl inklusive Gegenstände im Auto?
Guten Tag,
wenn ein Auto gestohlen wird und es sind im Auto:
1. eingebaute Freisprecheinrichtung mit Handy, Antenne und Handyhalterung
2. diverse Gegenstände im Auto
a. Kleinigkeiten wie portabler CD Player, Sehbrille, Sonnenbrillen, CD's, Decke,
Wert jeweils bis 50 Euro bzw. digitale Kamera Wert 200 Euro,
Gleitschirmausrüstung Wert 2500 Euro
Wenn man eine Teilkaskoversicherung hat und eine Hausratversicherung.
Werden diese DInge dann bezahlt, auch wenn sie teilweise 5 Jahre alt sind?
Was ist wenn man den Kauf nicht nachweisen kann?
Welchen Wert bekommt man denn da ersetzt? Einen Zeitwert oder den Neuwert?
Wenn das Auto (siehe Punkt 1) über eine Freisprecheinrichtung und Antenne und ein Handy und eine Halteeinrichtung an der Konsole verfügt. Und das alles bereits beim Kauf des gebrauchten Wagens enthalten war. Das einzigste was man hat, ist ein Benutzerhandbuch vom Handy. Noch nicht mal irgendwelche Angaben oder Belege zur Freisprecheinrichtung sind vorhanden. Wie soll/kann/muss man der Versicherung das jetzt nachweisen?
Die (Teil-)Kasko ersetzt den Zeitwert, die Hausratversicherung würde den Neuwert (Wiederbeschaffungswert am Schadentag) ersetzen - wenn in der Hausratversicherung hier überhaupt Versicherungsschutz besteht.
Die Kaskoversicherung ist für das Auto und das fest eingebaute Zubehör (hier die Handyhalterung, Freisprecheinrichtung) zuständig. Der Rest zählt zum Hausrat, auch der Gleitschirm.
Fraglich ist aber, ob hier Versicherungsschutz besteht: versichert in der Hausratversicherung ist normalerweise der "Einbruchdiebstahl". Einbrechen kann man (bedingungsgemäß) nur in ein Gebäude oder in ein Behältnis in einem Gebäude.
wenn das Auto im Parkhaus stand, zählt es als "Behältnis im Gebäude", dann könnte die Sache versichert sein.
Es gibt Zusatzbedingungen, wonach auch der "einfache Diebstahl" aus dem verschlossenen KFZ versichert ist, aber auch da gibt´s ´ne Menge Einschränkungen, was den Zeitpunkt des Diebstahls betrifft.
Und schließlich wird noch geprüft, ob der VN den Schaden grob fahrlässig ermöglicht hat - das könnte hier möglicherweise der Fall sein (Digitalkamera, CD-Player und Gleitschirm soll man nicht unbeaufsichtigt im Auto zurücklassen....)
Mit den Nachweisen dürfte es die wenigsten Probleme geben, wenn überhaupt Versicherungsschutz besteht. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Verfasst am: 23.10.06, 16:36 Titel: Danke für die Hinweise!!!
Hallo,
es handelt sich um einen Audi A6 Kombi.
Sichtbar war lediglich der CD Player in der Konsole und das Handy an der Konsole.
Das ist glaube ich noch nicht grob fahrlässig?
Aber was man sich fragen muss ist folgendes:
der Wagen ist gebraucht und für die Freisprecheinrichtung kann der Besitzer noch nicht mal sagen, welche Marke das war und was diese gekostet hat und für das handy ist lediglich das Benutzerhandbuch da. Selbst wenn die Versicherung zahlen will, weiß sie doch garnicht wieviel sie zahlen sollte?
wenn die versicherung zahlen möchte, aber nicht weiß wieviel, gibts halt "irgendwas". nachweispflichtig ist der versicherungsnehmer, hat er keine nachweise, geht man nach einem durchschnittlichen wert für ein durchschnittliches gerät, evtl. mit ein paar prozente abzüge... _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
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