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Verfasst am: 03.10.06, 11:05 Titel: € 4,50 für Rechnungserstellung, speziell in den Niederlanden
Hallo miteinander,
Firma A und Firma B machen seit Jahren miteinander Geschäfte. Geschäftszweck von A ist das Vermitteln von Hotelübernachtugen über ein elektronischen Reservierungssystem in den Niederlanden. B ist deutscher Hotelier der für die erhaltenen Übernachtungen eine Kommission von 10% an A zahlt. Dies erfolgte bisher über eine separate Rechnungsstellung mit Zahlungsziel.
Nun kündigt A an, dass aufgrund steigender Verwaltungskosten pro ausgestellter Rechnung eine Bearbeitungspauschale von 4,50 €. fällig wird. Man könne dies jedoch ersparen wenn man Bankeinzug erteilt!
Ist das rechtens? Schließlich besteht doch eine Pflicht zur Ausstellung einer Rechnung, weshalb ich diese doch nicht extra berechnen kann, oder?
Das dürfte grds. davon abhängen welches Recht anwendbar ist.
Wenn nach dt. Recht die Pflicht zur Rechnungsstellung besteht, heißt das ja nicht, dass dieselbe Pflicht auch nach niederländischem Recht besteht.
U.U. könnten aber internationale Handelsprinzipien zur Beurteilung dieser Frage herangezogen werden.
Wie genau das Ganze rechtlich aufzudröseln ist, weiß ich leider auf die Schnelle nicht, allerdings ist das Gebahren der A doch etwas komisch...
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