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Person A hat mündlich mit einem Heraldiker Person B einen "Vertrag" geschlossen
für die Erstellung eines Familienwappens unter Vorgabe eines eigenen Entwurfes,
welcher umgesetzt werden sollte.
1. Welches Vertragsverhältnis besteht?
2. Der Heraldiker hat trotz mehrerer Aufforderungen durch A nicht die vorgegeben
Motive des Entwurfes umgesetzt. Der Heraldiker bringt immer abweichende Motive, welche aber nicht dem Kundenwunsch (bzw. dem Entwurf) entsprechen.
Ein heraldischer Widerspruch bei den gewünschten Motiven liegt nicht vor.
Da es sich um einen Clipart-Heraldiker handelt vermutet A, das B gar nicht die notwendigen Motive zur Verfügung hat um den Entwurf umzusetzen.
A möchte nun den Vertrag kündigen. Ist das rechtens? Was ist zu beachten bzw. einzuhalten?
Besten Dank für die Antwort im Voraus.
Gruß zucchero36
Zuletzt bearbeitet von zucchero36 am 21.10.06, 12:33, insgesamt 1-mal bearbeitet
danke für die Antwort.
Wenn ein Werkvertrag vorliegt, was ist bei einer Kündigung zubeachten
bzw. welcher "Verstoß" muß vorliegen, dass die Kündigung rechtens ist.
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